= Schutz der Geschäfts-, Fabrikations- und Kundengeheimnisse vor Mitnahme durch einen Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers
Weiterführende Informationen
- Wichtiger als eine wasserdichte vertragliche Konkurrenzverbotsregelung ist die Auswahl und Ueberwachung der Mitarbeiter (keine Anstellung von Arbeitnehmern, die sich nur an die Kundenbeziehungen „machen“ könnten bzw. den Arbeitnehmern durch technische und andere Hilfsmittel sowie durch Wahrung eines Chefkontakts zu den Kunden die Mitnahme von Teilen des Kundenstamms zu verunmöglichen oder zumindest zu erschweren) sowie bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Kundenbindung zu unterbrechen (lange Kündigungsfrist, Freistellung auf Abruf etc.)
- Für die Interessenabwägung Arbeitgeber – Arbeitnehmer vgl. die nachfolgenden Ausführungen zu „Beschränkung und Freiheit“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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