Konkursinventar
= Vermögensverzeichnis im Konkurs oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung
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Paulianische Anfechtung
= Rückführung zum Nachteil der Gläubigergesamtheit und zugunsten eines begünstigten Gläubigers entäusserter Vermögenswerte
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Aussonderung
= Dritteigentum, welches aus der Konkursmasse heraus verlangt wird; nach Abschluss der Aussonderung besteht die admassierte Masse nur noch aus Gegenständen, die der Liquidation zugeführt werden. Vgl. ZGB 641 Abs. 2, KOV 45
Weiterführende Informationen
- Aussonderung
- Eigentumsansprache | eigentumsansprache.ch
- Streitigkeiten über beschränkte dingliche Rechte (zB Umfang der Pfandhaft) sind im Kollokationsverfahren gemäss SchKG 250 zu entscheiden
- Prätendentenstreit
- Das Gläubigerrecht einer nicht in einem Wertpapier verkörperten Forderung ist nicht im Aussonderungsverfahren, sondern im Rahmen eines sog. Prätendentenstreits zwischen der Konkursmasse und dem Drittansprecher zu klären [vgl. OR 168; BGE 128 III 388]
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