Bei der Aussonderung geht es um die Klärung des sachlichen Umfangs der Konkursmasse im Allgemeinen und im Besonderen um die Behandlung von Aussonderungsbegehren von Dritten, die die Zugehörigkeit gewisser Vermögenswerte zur Masse bestreiten und die angeblich ihnen gehörenden Gegenstände herausverlangen.
Kurz gesagt geht es aus der Optik des Konkursverfahrens um die
- Ausscheidung von Dritteigentum, zur Bestimmung der verwertbaren Masse
Demgegenüber will der Eigentumsansprecher die
- Herausgabe eines seiner Ansicht nach ihm gehörenden Vermögensgegenstandes.
Definition, Grundlagen und Charakteristika
Die Beschreibung der Aussonderung und die weiteren Charakteristika sind für das Verständnis des Instrumentariums der Aussonderung wesentlich:
Elemente der Aussonderung
Die wichtigsten Elemente jedes Aussonderungsverfahrens sind:
Aussonderungsvorverfahren
Im Rahmen der Eigentumsansprache des Dritten oder nach dem Dritteigentums-Hinweis des Konkursiten prüft die Konkursverwaltung, ob und inwieweit der Drittansprache statt zu geben oder, ob diese unter Klagefristansetzung zu bestreiten ist:
- Grundlagen
- Abgrenzungen
- Einleitung
- Aufsichtsbeschwerde
- Kollokationsklage
- Eigentumsansprache
- Aussonderungsgegenstände
- Aussonderungsgrund
- Erwahrung Eigentumsansprache
- Verfügung
- Herausgabe im Massainteresse
- Anerkennung Eigentumsansprache / Verfügung
- Bestreitung Eigentumsansprache (Klagefristansetzung an Drittansprecher) / Verfügung
- Klagefristansetzung bei Massarechtsabtretungen
- Klage auf Aussonderung
Aussonderungsprozess
Die prozessuale Klärung der Frage, ob der Streitgegenstand weiterhin bei der Konkursmasse bleiben oder von dieser herausgegeben werden soll, wird in den folgenden Kapiteln von verschiedenen Seiten aus beleuchtet:
Weitere Aspekte
Weitere Hintergrundinformationen und Spezielles werden in nachgenannten Kapiteln erläutert: