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Konkursinventar

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Ziele

Rechtsgebiet:
Konkursinventar
Stichworte:
Konkursinventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Konkursinventar verfolgt verschiedene Zwecke, die allesamt im Zusammenhang mit dem weiteren Verfahrensverlauf stehen:

  • Verzeichnis der Massagegenstände per Datum Konkurseröffnung
  • Ueberblick-Verschaffung
  • Koordinationsmittel für die in der Masse verbleibenden und das auszusondernde Dritteigentum
  • Entscheidungsgrundlage
    • Entscheid pro Verfahrensdurchführung
      • Voraussichtlicher Erlös reicht zur Deckung der Kosten des ordentlichen Verfahrens aus oder ein Gläubiger leiste für den mutmasslichen Kostenfehlbetrag Sicherheit (SchKG 231 Abs. 1 Ziffer 1)
      • Voraussichtlicher Erlös reicht nicht zur Deckung der Kosten des ordentlichen Verfahrens, aber für das summarische Verfahren aus
      • Durchführung im ordentlichen Verfahren
      • Durchführung im summarischen Verfahren
    • Verfahrenseinstellung mangels Aktiven (SchKG 230)
      • Die liquiden Aktiven reichen nicht zur Deckung der Kosten des summarischen Verfahrens aus
      • Den Gläubigern ist Gelegenheit zu geben, einen Kostenvorschuss zur Verfahrensdurchführung zu leisten (siehe Box)
      • Die Inventaraufnahme darf dadurch nicht verzögert werden (KOV 35 Abs. 2; siehe Box)
      • Verfahrenseinstellung mangels Aktiven | verfahrenseinstellung-mangels-aktiven.ch
    • verfahrensrechtlich
    • materiell

Keinen Einfluss hat das Inventar auf:

  • Konkurswirkungen gegenüber Gemeinschuldner und Dritten (diese treten automatisch mit der Konkurseröffnung ein)
  • Konkursbeschlag (diese treten automatisch mit der Konkurseröffnung ein)
  • Entscheid zur Massazugehörigkeit
  • Rechtsstellung Dritter

Gesetzestexte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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