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Konkursinventar

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Ziele

Rechtsgebiet:
Konkursinventar
Stichworte:
Konkursinventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Konkursinventar verfolgt verschiedene Zwecke, die allesamt im Zusammenhang mit dem weiteren Verfahrensverlauf stehen:

  • Verzeichnis der Massagegenstände per Datum Konkurseröffnung
  • Ueberblick-Verschaffung
  • Koordinationsmittel für die in der Masse verbleibenden und das auszusondernde Dritteigentum
  • Entscheidungsgrundlage
    • Entscheid pro Verfahrensdurchführung
      • Voraussichtlicher Erlös reicht zur Deckung der Kosten des ordentlichen Verfahrens aus oder ein Gläubiger leiste für den mutmasslichen Kostenfehlbetrag Sicherheit (SchKG 231 Abs. 1 Ziffer 1)
      • Voraussichtlicher Erlös reicht nicht zur Deckung der Kosten des ordentlichen Verfahrens, aber für das summarische Verfahren aus
      • Durchführung im ordentlichen Verfahren
      • Durchführung im summarischen Verfahren
    • Verfahrenseinstellung mangels Aktiven (SchKG 230)
      • Die liquiden Aktiven reichen nicht zur Deckung der Kosten des summarischen Verfahrens aus
      • Den Gläubigern ist Gelegenheit zu geben, einen Kostenvorschuss zur Verfahrensdurchführung zu leisten (siehe Box)
      • Die Inventaraufnahme darf dadurch nicht verzögert werden (KOV 35 Abs. 2; siehe Box)
      • Verfahrenseinstellung mangels Aktiven | verfahrenseinstellung-mangels-aktiven.ch
    • verfahrensrechtlich
    • materiell

Keinen Einfluss hat das Inventar auf:

  • Konkurswirkungen gegenüber Gemeinschuldner und Dritten (diese treten automatisch mit der Konkurseröffnung ein)
  • Konkursbeschlag (diese treten automatisch mit der Konkurseröffnung ein)
  • Entscheid zur Massazugehörigkeit
  • Rechtsstellung Dritter

Gesetzestexte

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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