Unter Kautionsversicherungen versteht man die Kautionsleistung in Form von Garantien. Heute ein Bankgeschäft, wurde die Kautionsversicherung im Handel früher eingesetzt als
- Fracht- und Zollkautionsversicherung für die Sicherung der laufenden Abgabenabrechnung
- Gebühren
- Zöllen
- Mietzinskaution (als Sicherstellungs-Alternative zum Mietzinsdepot)
- etc.
Die Parteiverhältnisse gestalten sich bei der Kautionsversicherung wie folgt:
- Versicherungsabschluss
- mit Schuldner
- Versicherungsnehmer
- kautionspflichtiger Schuldner
- Versicherter
- Gläubiger, erhält Bürgschaftsschein, wonach die Haftung für den Hauptschuldner versprochen wird
- Prämienschuldner
- kautionspflichtiger Schuldner
- Anspruchsberechtigter auf eine allf. Versicherungsleistung
- Gläubiger
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