Unter Kautionsversicherungen versteht man die Kautionsleistung in Form von Garantien. Heute ein Bankgeschäft, wurde die Kautionsversicherung im Handel früher eingesetzt als
- Fracht- und Zollkautionsversicherung für die Sicherung der laufenden Abgabenabrechnung
- Gebühren
- Zöllen
- Mietzinskaution (als Sicherstellungs-Alternative zum Mietzinsdepot)
- etc.
Die Parteiverhältnisse gestalten sich bei der Kautionsversicherung wie folgt:
- Versicherungsabschluss
- mit Schuldner
- Versicherungsnehmer
- kautionspflichtiger Schuldner
- Versicherter
- Gläubiger, erhält Bürgschaftsschein, wonach die Haftung für den Hauptschuldner versprochen wird
- Prämienschuldner
- kautionspflichtiger Schuldner
- Anspruchsberechtigter auf eine allf. Versicherungsleistung
- Gläubiger
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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