In der Schweiz gelten als Versicherungsfälle, die durch Tatsachen oder Urkunden nachzuweisen sind:
Grundsatz
- Zahlungsunfähigkeit des Käufers (Abnehmers)
Einzelne Zahlungsunfähigkeiten
- Abschluss aussergerichtlicher Nachlassvertrag
- Bestätigung gerichtlichen Nachlassvertrag
- Konkurseröffnung
- Pfändungsverlustscheine
- Bestätigung des Betreibungsamtes über eine ergebnislos verlaufene Pfändung