Pflicht zur Bezahlung der Leasingraten (zentrales Element)
Leasingzins sich zusammensetzend aus
Anschaffungskosten
Finanzierungskosten
Gewinnmarge
Leasingzins-Zahlung auch im Falle der Nichtnutzung des Leasinggegenstandes
Ausschluss Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers vs. Leasingnehmer
Kopie der Bestätigung der Entgegennahme des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer (meistens direkt vom Verkäufer bzw. Hersteller, einschliesslich Prüfung und Anerkennung der Mängelfreiheit), zuhanden des Leasinggebers
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