Anwendbare Regeln
- v.a. Miet- oder Pachtrecht
- Leasinggeber
- keine Gewährspflicht für Erhaltung des Leasingobjekts
- keine Kostentragung für aussergewöhnlichen Unterhalt des Leasingobjekts
Pflichten Leasinggeber (beim Finanzierungs-Leasing)
- Überlassung des Leasingobjektes an den Leasingnehmer (zentrales Element)
- Nutzungs- oder Gebrauchsüberlassung
- Kaufvertrag mit Lieferant bzw. Werkvertrag mit Hersteller
- Pflicht zur Entrichtung des Kaufpreises bzw. des Werklohnes (in der Regel primäre Verpflichtung des Leasingnehmers)
- Abtretung der kaufrechtlichen Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Verkäufer bzw. Hersteller an Leasingnehmer
- Finanzierungsleasing
- Leasingnehmer vs. Lieferant / Hersteller kein Lieferanspruch
- Ablieferung trotzdem direkt an den Leasingnehmer, nach Vorliegen der Zahlungszusage des Leasinggebers
Pflichten Leasingnehmer (beim Finanzierungs-Leasing)
- Pflicht zur Bezahlung der Leasingraten (zentrales Element)
- Leasingzins sich zusammensetzend aus
- Anschaffungskosten
- Finanzierungskosten
- Gewinnmarge
- Leasingzins sich zusammensetzend aus
- Leasingzins-Zahlung auch im Falle der Nichtnutzung des Leasinggegenstandes
- Ausschluss Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers vs. Leasingnehmer
- Kopie der Bestätigung der Entgegennahme des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer (meistens direkt vom Verkäufer bzw. Hersteller, einschliesslich Prüfung und Anerkennung der Mängelfreiheit), zuhanden des Leasinggebers
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