Leasing im Allgemeinen
- Innominatkontrakt (gemischter Vertrag)
- Elemente personell
- Drei-Parteien-Verhältnis (umstritten)
- Elemente sachlich
- Miete, ev. Pacht
- Darlehen
- Kauf
- Auftrag (bei Finanzierungs-Leasing)
- Elemente personell
- Qualifikation der Lehre
- uneinheitlich
- Gebrauchsüberlassungsvertrag
- Kreditvertrag sui generis
- Veräusserungsvertrag sui generis
- uneinheitlich
- Qualifikation des Bundesgerichts
- Gebrauchsüberlassungsvertrag
- Vgl. BGE 118 II 150 (leading case)
- Ferner : BGE 4A.404/2008 vom 18.12.2008, Erw. 4.1.2 und 4.1.3
- Auswirkungen
- Drei-Parteien-Verhältnis
- Konkursrecht / Aussonderungsrecht
- Zwei-Parteien-Verhältnis
- Konkursrecht / keine Aussonderung (Verstoss gegen Verbot besitzloser Mobiliarsicherheiten [vgl. ZGB 717], falls beim konkreten Vertrag das Veräusserungselement gegenüber dem Gebrauchsüberlassungselement überwiegt [vgl. BGE 119 II 236]
- Drei-Parteien-Verhältnis
Finanzierungsleasing
- = Finanzierungskonstrukt mit Verwertungsrecht (anstelle des pfandrechtlich unerlaubten Besitzeskonstituts)
- Abgrenzungselemente
- Kauf
- Miete und Pacht
- Abgrenzungselemente
- Innominatkontrakt für spezielle Kreditsicherung
- Anwendung der Allgemeinen Bestimmungen des OR über die Verträge
- (sekundäre) Anwendung
- bestimmter Normen des Kaufrechts
- der Regeln zur Miete
- Kreditinstrument mit dinglich wirkendem Sicherungsrecht ohne Publizität
- Der Leasingnehmer könnte zB das Auto an einen gutgläubigen Dritten verkaufen
- Einzig im Fahrzeugausweis hat es den Leasingvermerk Nr. 178, der den aufmerksamen Käufer über die fehlende Verfügungsmacht des Autobesitzers und Leasingnehmers informiert (sog. Auflageziffer 178 = Halterwechsel verboten)
- Bei anderen Leasingobjekten fehlt in der Regel ein Informationsmittel
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.