Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung zum Leasing-Vertrag » Untergang
Ordentliche Beendigung
- Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer
- In der Regel keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit (Notwendigkeit der Umsetzung der Investitionssumme samt Zinsen, Kosten und Gewinnmarge über die ganze Vertragsdauer)
- Siehe aber „Konsumenten-Leasing“ unten
Ausserordentliche Beendigung
- Zahlungsverzug (zB Ausbleiben einzelner Leasingraten)
- Vertragliche Verzugsfolgen
- Fristansetzung mit Kündigungsandrohung analog OR 257d (Miete)
- Ansicht noch nicht gefestigt
- Ohne Nichterfüllungsabrede im Vertrag
- Anwendung der Normen von OR 107 ff. zur nicht oder nicht gehörigen Erfüllung
- Mangelhaftes Leasingobjekt
- Vertragliche Mängelfolgen
- Absenz einer vertraglichen Regelung zu den Mängelfolgen
- Anwendung von OR 107 ff. zur nicht oder nicht gehörigen Erfüllung
- Dahinfallen Leasingvertrag
- Jederzeitige Kündigung des Leasingvertrags aus wichtigen Gründen
- Konsumenten-Leasing (Mobilien-Leasing)
- Zwingende analoge Anwendung von OR 266k, wonach der Mieter den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer auflösen kann, ohne dass der Vermieter eine Entschädigung verlangen kann
- Gemäss BGE 4A.404/2008 vom 18.12.2008, Erw. 5.6.3.2.2 kann der Leasinggeber in einem solchen Fall keine Nachzahlungen über die Leasingraten hinaus verlangen, die den Leasingnehmer von einer vorzeitigen Kündigung abhalten könnten
- Gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 16.12.2016 (NP160007) kann der Leasinggeber bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe eine Entschädigung für die Fahrzeugentwertung verlangen (Praxisänderung)
Das könnte Sie auch noch interessieren: