Die Überwachung der rechtlichen Zielsetzungen des Unternehmens fallen in die Verantwortung des Legal Controlling.
Die Zielüberwachung ist ein Prozess, der mit der Gegenüberstellung von SOLL- und IST-Werten beginnt, eine Abweichungsanalyse enthält und im Abweichungsfalle einen Massnahmenplan erfordert:
Gegenüberstellung von SOLL- und IST-Werten
- SOLL-Werte = vom Unternehmen festgelegte, angestrebte und zu überwachende Ziele
- IST-Werte = in- und ausserhalb des Unternehmens vorhandene Realitäten
Feststellung von Abweichungen und deren Ursachen
- Abweichungsursachen
- Exogene Abweichungsursachen (aus dem äusseren System)
- Endogene Abweichungsursachen (aus dem inneren System)
- Quantitative und qualitative Abweichungsbeschreibung
- Grundsätzliche Feststellung von Abweichungen ist notwendig, aber nicht ausreichend
- Qualitative Beschreibung von SOLL-/IST-Abweichungen meist unproblematisch
- Quantitative Beschreibung von SOLL-/IST-Abweichungen eher schwierig (zB Schadenersatzforderung, Steuermehraufwand usw.)
- Unabdingbare Information über die Tragweite in Zahlen nur möglich durch
- Gewichtung(en) und Schätzung(en)
- Unabdingbare Information über die Tragweite in Zahlen nur möglich durch
Abweichungskorrekturen
- Korrekturmittel
- Bekämpfung mit geeigneten Mitteln
- Akzeptanz und Erfolgswahrscheinlichkeit eines Massnahmenplan
- je einfacher und flexibler ein Massnahmenplan ausgestaltet ist, desto grösser ist seine Erfolgswahrscheinlichkeit (vgl. HINTERHUBER H. / POPP W., a.a.O., S. 129)
- Massnahmenauswahl zur Abweichungskorrektur vom SOLL-Wert
- Von mehreren Massnahmen ist jene auszuwählen, die mit möglichst geringem Aufwand die gewünschte Wirkung erzielt und zusätzliche Optionen ermöglicht
- Quantitative und qualitative Umschreibung der zu erwartenden Auswirkungen bei den zur Auswahl stehenden Massnahmen, damit der „Erfolg“ nach Umsetzung der gewählten Massnahme überprüft werden kann
- Verantwortungszuordnung
- Jede Massnahme ist der Verantwortung einem bestimmten Mitarbeiter zuzuordnen
- Erweiterung der Zuständigkeit
- Erstreckung auch auf Zielerreichung + Durchführung
- u. U. Trennung der Zuständigkeit der Verantwortung für Zielerreichung + Durchführung
- bei Auseinanderfallen von Fach- und Führungsverantwortung
- bei Durchführung einer Massnahme ausserhalb des Unternehmens (Legal Outsourcing)
Korrekturmassnahmen-Terminierung
- Massnahmenetappierung?
- Für die Zielerreichung kann eine Massnahmen-Etappierung notwendig sein
- Festlegung eines Endtermins für die Zielerreichung
- Zielerreichungsgrad in qualitativer und quantitativer Hinsicht
- Massnahmenkosten
- Prüfung, ob die durchgeführte Massnahme erfolgreich war
- Prüfung von Alternativ-Massnahmen, falls die SOLL-/IST-Abweichung mit der getroffenen Massnahme nicht behoben werden kann
- Zuständigkeit Legal Controlling
- Anfrage an die Unternehmensleitung, ob mit der Abweichung gelebt und diese akzeptiert werden kann, oder
- Anfrage der Überarbeitung / Neuformulierung der strategischen Vorgabe (SOLL-Werte-Anpassung)
- Zuständigkeit Legal Controlling
Massnahmenplan
- Abweichungssache
- Massnahme-Entscheid
- Massnahmen-Entwicklung (geplant, Milestones, qualitativ / quantitativ)
- Massnahme-Kosten (intern / extern)
- Durchführungsverantwortung
- Zielerreichungsverantwortung
- Massnahmentermine
- Zwischentermine
- Endtermin
Weiterführende Literatur
- STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 83 ff. + Abb. 16
- MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S
- BULLINGER HANS-JÖRG, Qualität der Information – Information für Qualität, in: Seghezzi H. / Hansen J. (Hrsg.), Qualitätsstrategien, München / Wien 1993
- HORVATH PETER, Controlling, 9. Auflage, München 2003
- HINTERHUBER H. / POPP W., Der Beizug der strategischen Führung zu unternehmerischen Veränderungsprozessen, in: Gomez P. / Müller-Stewens G. / Wunderer R. (Hrsg.), Unternehmerischer Wandel, Wiesbaden 1994
Weiterführende Informationen
- Legal Auditing
- Legal Compliance
- Legal Risk Management
- Legal Outsourcing
- COMPLIANCE / CORPORATE COMPLIANCE
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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