Generalisten sind meistens in der Lage, alle bei einem Unternehmen sich üblicherweise stellenden Rechtsfragen zu bearbeiten (Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrecht, Steuerrecht usw.)
intern
unternehmensintern werden sicherlich hoch qualifizierte Generalisten beschäftigt
Es bleibt immer die Frage, ob diese dem Unternehmen in ihren angestammten Know how-Funktion mehr nutzen, als wenn sie für eine Legal Controlling-Aufgabe eingesetzt werden
extern
beinahe jede Rechtsanwaltskanzlei kann bei Bedarf einen Generalisten für Beratung und Vertretung anbieten
ein Extern-Vergabe in solchen Fällen dürfte nur bei Arbeitsüberlastung des Legal Controlling, Interessenkonflikten intern oder zu Gegenpartei angezeigt sein
Fachwissen (Branchenwissen)
allgemein
Branchenwissen wird vorausgesetzt
Branchenwissen ist grundlegend, wegen der richtigen Entscheidfindung
Branchenwissen ist wichtig, wegen des Kompetenzausweises
Branchenwissen dient der Glaubwürdigkeit
intern
Das Branchenwissen ist in der Regel ein Favoritenbereich des Legal Controlling und kann vom externen Rechtsanwalt nur getoppt werden, wenn er regelmässig für Unternehmen der nämlichen Branche tätig ist oder, wenn er früher als Inhouse-legal bei einem branchenzugehörigen Unternehmen tätig war
extern
Meistens wird der externe „Hausanwalt“ die Branchengepflogenheiten seines Unternehmenskunden kennen
Sofern und soweit der externe Anwalt keine Branchenerfahrung hat, muss er zum Branchenwissen instruiert und auf Branchenusanzen hingewiesen werden
Spezialwissen
allgemein
Spezialisten sind in der Lage, komplexe Fragestellungen aus ihrem Spezial-Fachgebiet effizient und schnell zu bearbeiten
intern
Abhängigkeit vom Vorhandensein des Spezialwissens im Legal Controlling und vom Vorhandensein von Annahmekapazität
extern
Vorteile der externen Rechtsanwälte, die davon profitieren, dass sie Erfahrungen aus gleichen oder ähnlichen Fragestellungen bei anderen Unternehmenskunden sammeln konnten
Prozesswissen
allgemein
Das Prozesswissen ist die Domäne der externen Anwälte
Bei der Prozessführung sind die externen Rechtsanwälte gegenüber den Legal Controllers eindeutig im Vorsprung
Als weitere Vorteile externer Rechtsanwälte gelten deren Unabhängigkeit und Objektivität
In der Praxis werden Prozessmandate in aller Regel an externe Anwälte ausgelagert
intern
Grundsätzlich dürfen Unternehmen in eigener Sache prozessieren und sich dabei durch hausinterne Prozessanwälte vertreten lassen (vgl. BGE 130 II 87, Erw. 4.3.2)
Hindernisse beim Legal Controlling für eine Eigenvertretung in Prozessen
Legal Controlling-Departements finden kaum Mitarbeiter mit genügend Prozesserfahrung
Blosses Fachwissen und nur gelegentliche Prozesseinsätze in einfachen Angelegenheiten sind meist nicht ausreichend
Trotz entsprechender Ausgestaltung der Arbeitsverträge der Legal Controlling-Mitarbeiter bleibt in Theorie und Praxis der sog. Vorrang von anwaltlichen Berufspflichten und Standesregeln vor der arbeitsrechtlichen Treuepflicht umstritten (a.Mg. WOLFFERS FELIX, a.a.O., S. 59)
Die Vergabe an einen externen Forensiker entschärft den latenten Interessengegensatz
Weitere Gründe für eine externe Vergabe
die Verantwortungsdelegation
die Aufdeckung von Mitarbeiterfehlern und die Vorteile einer „Rügedelegation“
die Unmöglichkeit der Anrufung Anwaltsgeheimnis und verfahrensrechtlicher Schranken (Richter kann den Inhouse-Legal zur Zeugenaussage und zur Dokumentenherausgabe zwingen)
die Zusprechung einer (reduzierten) Umtriebsentschädigung bei Eigenvertretung anstelle einer Prozessentschädigung (externer Anwalt) im Obsiegensfalle
extern
Der externe Prozessanwalt beschäftigt sich häufig mit Streitfällen und der entsprechenden Materie von Prozessen und Schiedsverfahren, mit
Wissensvorteilen
Prozessrecht
Strategie
Taktik
Erfahrungsvorteilen
Art der Prozessvertretung
Der Idealfall für den externen Anwalt ist die klassische Mandatierungsart (Legal Controlling ist nur, aber immerhin, für Instruktion, Festlegung der Prozessstrategie, Fach-Feedback und Erfolgs- bzw. Kosten-Kontrolle zuständig)
Problematischer hinsichtlich Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit sind die Fälle, wo der Unternehmenswunsch dahin geht, dass die forensischen Arbeiten inhouse erledigt werden und der externe Anwalt nur Name und Briefpapier für die Vertretung hergibt (Wer trägt in welchem Ausmass die Verantwortung im Misserfolgsfalle?)
Streitbeilegungswissen
allgemein
Wie unter Corporate legal culture näher dargelegt, sollten die Prinzipien von Fairness, Kompromissbereitschaft und Streitbeilegung zu den Betriebsgrundsätzen zählen
intern
An- und Vorwürfe der Gegenparteien, die nicht selten deren eigener Interessen- und Ziel-Erreichung dienen, werden von den betroffenen Mitarbeitern, die nur das Beste für ihren Arbeitgeber wollen, oft persönlich genommen, was einer Problemlösung selten zuträglich ist
extern
Ein aussenstehender Dritter, so auch ein externer Anwalt, kann oft eher auf eine aussergerichtliche Lösung hinzielen als ein Mitarbeiter aus den Reihen der Unternehmung
Eine externe Stelle kann für die Gegenparteianliegen – ob berechtigt oder unberechtigt – problemloser Klagemauer bilden; Zuhören bilden meistens die Grundlage für eine einvernehmliche Lösung
Second Opinion
allgemein
Zweitmeinung bei
Planung und Beurteilung risikoreicher und komplexer Vorgänge
Chancen- / Risiken-Einschätzungen
Vermeidung von
Risiken jeder Art (Forderungs- oder Haftpflichtprozesse, Schadenpotentiale, Imagerisiken usw.)
politischen oder volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei Unternehmen mit systemrelevanter Bedeutung
Sorgfaltsvorwürfen an die Adresse des Legal Controlling
Beurteilung der vielen Unwägbarkeiten und Grenzbereichsfragen in Rechtsfragen
Unklare Sachverhalte
Uneinheitliche Lehrmeinungen
Unpräzise Rechtsprechung
Fehlende Präjudizien
noch nie beurteilte Streitfrage
sonstigen Schwachstellen
intern
Legal Controlling hat oft nicht den Blick für Abtiefung und Aufdeckung unscharf bestimmter Streitpunkte, nicht den Mut ganz konkret Stellung zu nehmen, das Kader messerscharf auf die Risiken hinzuweisen und daraus auch die Verantwortung zu übernehmen
extern
Einholung einer Second Opinion vor allem in folgenden Fällen:
Erfordernis einer fachlich einwandfreien Beurteilung
Vorhandensein einer nicht eindeutigen Sach- und Rechtslage
Objektiv erhebliche Risiken für das Unternehmen oder seine Organe
Schutz vor Haftpflichtansprüchen der eigenen Unternehmung oder Dritter
externer Rechtsanwalt als
Zweitmeinungsbildender
Sparring-Partner für den Legal Controller
Weiterführende Literatur
STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 179, 183
MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
RONCA MARC, Der externe Rechtsdienst – Aufgaben, Zusammenarbeitsregeln und Besonderheiten aus der Sicht des selbständigen Anwalts, in: Slongo U. / Hemmer A.: Der Rechtsdienst in der Unternehmung (Skript), Zürich / St. Gallen 1993
WOLFFERS FELIX, Der Rechtsanwalt in der Schweiz – Seine Funktion und öffentlich-rechtliche Stellung, Zürich 1986
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