Nach klassischer Organisationsbetrachtung zählen die „Legal Compliance“-Funktionen zu den Aufgaben des Legal Controlling (Rechtsdienst).
Aus Unabhängigkeitsgründen wird die „Legal Compliance-Funktion“ zunehmend aus dem herkömmlichen Rechtsdienst in eine eigene Organisationseinheit ausgegliedert.
Dies ist Anlass, „Legal Compliance“ ein eigenes Kapitel zu widmen:
Andere Unternehmen ordnen Legal Compliance der eigenen „Compliance“-Departement zu, dessen Funktionen beschrieben werden unter:
- COMPLIANCE / CORPORATE COMPLIANCE