Rechtsberatung verursacht immer Kosten, intern Lohnkosten und extern Honorare
intern
Sowieso-Kosten
Berücksichtigung der vorzuhaltenden Kosten des Rechtsdienstes
Eigenkosten
Die Kosten des konkreten Beratungs- oder Streitfalles verursachen natürlich auch beim Rechtsdienst etwelche Kosten wie
Recherchen in Datenbanken
Behördenauskünfte
Zu berücksichtigen ist ferner, dass durch eine Eigenerledigung ein anderer, womöglich einfacherer Fall, der problemlos vom Rechtsdienst hätte gelöst werden können, fremdvergeben wird
extern
Die Kosten des externen Anwalts sind natürlich zusätzliche Kosten zu den Rechtsdienst-Fixkosten, die sich rechtfertigen müssen, durch besondere Voraussetzungen wie
Fehlendes Spezialwissen des Rechtsdienstes
Fehlendes Prozesswissen des Rechtsdienstes
Voreingenommenheit / Interessenkonflikt
Überlastung des Rechtsdienstes
o.ä. (siehe hievor)
Fremdkosten / höhere Kosten
allgemein
Die Fremdkosten sind für den Vergabeentscheid den Eigenkosten des Rechtsdienstes gegenüberzustellen, sofern und soweit Rechtsdienst-Kapazität vorhanden ist
Primär haben sich die Fremdkosten der externen Anwaltskanzlei mit dem Markt für Leistungen in gleicher Qualität und den zum Einsatz gelangenden Beratern innerhalb der Kanzlei zu messen
Zu berücksichtigen ist schliesslich der (Kosten-)Aufwand für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der externen Anwaltskanzlei
intern
Vergleichsrechnung
Gerechtfertigt bei
Vorhandensein einer eigenen Kostenkalkulation resp. internen Stundenansätzen, die den internen eigenen Kunden verrechnet werden
Kompetenz und Kapazität
Kompetenz- oder Kapazitätsfrage
Ein Outsourcing ist sicherlich angezeigt bei
Überlastung (keine Zeit, sich dem Fall seriös anzunehmen)
fehlendem Fach-, Spezial- oder Prozesswissen
Unvereinbarkeit oder weiteren Gründen, die eine sorgfältige Interessenwahrung nur durch den externen Anwalt erlauben
extern
Kanzleiaufstellung
Kanzleiethik, Kanzleistruktur, die Art des Praktizierens und das Interessewahrungsengagement (Generierung eines Mehrwerts für das Unternehmen) müssen natürlich stimmig sein, um die Kosten einer externen Unternehmensvertretung zu rechtfertigen
Honorarstruktur
Grosskanzleien und Anwaltsboutiquen sind meist teurer als mittelgrosse oder kleinere Kanzleien
Oft ist entscheidend mit welcher Manpower (Anzahl und Stundenansatz) die Kanzlei sich des Anliegens des Unternehmens annimmt
Angebot
Heute wird – sofern nicht zwischen Unternehmen und Kanzlei ein Rahmenvertrag besteht – für Einzelmandatierungen von „Nicht-Bagatellfällen“ eine Offerte und manchmal auch ein Kostendach verlangt
STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 192 ff.
MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
RONCA MARC, Der externe Rechtsdienst – Aufgaben, Zusammenarbeitsregeln und Besonderheiten aus der Sicht des selbständigen Anwalts, in: Slongo U. / Hemmer A.: Der Rechtsdienst in der Unternehmung (Skript), Zürich / St. Gallen 1993
WOLFFERS FELIX, Der Rechtsanwalt in der Schweiz – Seine Funktion und öffentlich-rechtliche Stellung, Zürich 1986
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