Die Kosten der geplanten Fremdleistung sind jenen gegenüberzustellen, die im Falle der Eigenvertretung durch das Legal Controlling entstehen würden:
- Entscheid pro kostengünstigere Lösung
- Entscheid pro wirtschaftlicher Lösung
Der Kostenpunkt ist „zweischneidig“: Die Kosten stellen nur eine Seite der Medaille dar. Die andere Seite der Medaille betrifft das Beratungs- oder Vertretungsergebnis: Der finanzielle oder wirtschaftliche Erfolg, der aus den kostenpflichtigen fremdvergebenen Aufwendungen resultiert. Eine erfolgreiche Mandatserledigung kann natürlich den Kostenpunkt sekundär oder gar belanglos werden lassen, nur ist dies nicht von Vorneherein gewiss.
Weiterführende Literatur
- STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 192
- MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
- HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
Weiterführende Links
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