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Maklerrecht

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Übersicht: Maklerrecht / Maklervertrag

Rechtsgebiet:
Maklerrecht
Stichworte:
Börsenmakler, Immobilienmäkelei, Immobilienmakler, Jobvermittler, Mäkelei, Maklerrecht, Maklervertrag, Stellenvermittlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Maklervertrag und Maklerlohn / Provision

Der Maklervertrag ist eine Beziehung zwischen zwei Personen, in welcher der Auftraggeber dem Makler für den Fall, dass dessen Tätigkeit zum Abschluss eines vom Auftraggeber angestrebten Geschäfts führt, ein Entgelt verspricht:

Immobilienmakler

Die Immobilienmäkelei ist der häufigste Anwendungsfall der Mäkelei.
In der Regel beauftragt ein Grundeigentümer mit dem Maklervertrag den Immobilienmakler, für den Verkauf, den Kauf oder die Raumvermietung einer Immobilie das geplante Geschäft anzubahnen.

Börsenmakler / Stellenvermittler

Für Maklerverträge der folgenden bewilligungspflichtigen Gewerbe sind die Bewilligungsvoraussetzungen und Verhaltensregeln im kantonalen Recht festgelegt:

  • Börsenmäkelei
  • Stellenvermittler

vgl. Art. 418 OR

Immobilienmaklerrecht / Maklerrecht Schweiz

Die Immobilienmäkelei als häufigste Form der Mäkelei hat eine auch für andere Fälle wegweisende Praxis entwickelt.
Auf der Website zum Immobilienmaklerrecht finden Sie detaillierte Informationen zum Maklerrecht der Schweiz:

Spezialfall: Immobilienmakler aus dem Ausland

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