Maklervertrag und Maklerlohn / Provision
Der Maklervertrag ist eine Beziehung zwischen zwei Personen, in welcher der Auftraggeber dem Makler für den Fall, dass dessen Tätigkeit zum Abschluss eines vom Auftraggeber angestrebten Geschäfts führt, ein Entgelt verspricht:
Immobilienmakler
Die Immobilienmäkelei ist der häufigste Anwendungsfall der Mäkelei.
In der Regel beauftragt ein Grundeigentümer mit dem Maklervertrag den Immobilienmakler, für den Verkauf, den Kauf oder die Raumvermietung einer Immobilie das geplante Geschäft anzubahnen.
Börsenmakler / Stellenvermittler
Für Maklerverträge der folgenden bewilligungspflichtigen Gewerbe sind die Bewilligungsvoraussetzungen und Verhaltensregeln im kantonalen Recht festgelegt:
- Börsenmäkelei
- Stellenvermittler
vgl. Art. 418 OR
Immobilienmaklerrecht / Maklerrecht Schweiz
Die Immobilienmäkelei als häufigste Form der Mäkelei hat eine auch für andere Fälle wegweisende Praxis entwickelt.
Auf der Website zum Immobilienmaklerrecht finden Sie detaillierte Informationen zum Maklerrecht der Schweiz:
- Begriffe zum Maklervertrag
- Abgrenzung des Maklervertrages zu anderen Geschäften
- Rechtsgrundlage
- Praxistipps für Makler
- Praxistipps für Verkäufer
- Praxistipps für Käufer
- Zustandekommen des Maklervertrages
- Maklervertrag: Vertragsinhalt
- Pflichten des Maklers
- Pflichten des Auftraggebers
- Maklerentgelt: Maklerlohn / Provision
- Vertragsdauer / Widerrufbarkeit des Maklervertrages
- Checklisten
- Musterverträge: Käufer- und Verkäufermaklervertrag
- Fallbeispiele zu häufigen Praxisfragen
Spezialfall: Immobilienmakler aus dem Ausland
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