Allgemeines
Der Vertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden.
Ist der Vertrag befristet, so endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Dauer, gleichgültig, ob das nachzuweisende oder zu vermittelnde Geschäft zustande gekommen ist.
Der befristete wie auch der unbefristete Vertrag endet auf jeden Fall dann, wenn das nachzuweisende oder zu vermittelnde Geschäft zustande gekommen ist.
Widerrufbarkeit
Der Maklervertrag untersteht subsidiär dem Recht des Auftrags und ist deswegen jederzeit widerrufbar (OR 404). Dies gilt auch im Fall eines befristeten Vertrages.
Zu beachten ist im Fall eines Widerrufs einzig, dass dieser nicht zur Unzeit erfolgen darf. Ist dies der Fall, kann der Auftraggeber unter Umständen schadenersatzpflichtig werden, wenn der Makler vergeblich Aufwendungen getätigt hat.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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