Inhalt des Maklervertrages
- Vertragsparteien
- Vertragsobjekt (genau beschreiben: Objektart, Grösse, Fläche, etc.)
- Genaue Definition der Dienstleistungen, die erbracht werden sollen
- Vertragsdauer, Kündigungsfristen regeln
- Vollmacht für die Beschaffung von Unterlagen und Auskünften
- Entschädigung präzis regeln (Provision oder Pauschale, etc.)
- Aufwendungsersatz (Insertionskosten, Marketing, etc.)
- Verschwiegenheitsklausel für Makler und Kunde
- Folgen der vorzeitigen Kündigung regeln (finanzielle Folgen)
- Allenfalls Exklusivklausel (kein anderer Makler zulässig)
- Allenfalls Konventionalstrafe für Vertragsverletzungen
- Regelung der Rechte und Pflichten über die Vertragsdauer hinaus
- Salvatorische Klausel
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Anwendbares Recht
Exposé im Internet
- Objekt objektiv beschreiben
- Zusicherung von Eigenschaften vermeiden
- Vorbehalt, wenn Angaben des Eigentümers nicht verifiziert worden sind
- Provisionshinweis im Exposé aufnehmen
- Haftungsausschluss
Werbung
- Nur wahrheitsgemässe Angaben verwenden
- Vorbehalt, wenn Angaben des Eigentümers nicht verifiziert worden sind
- Zusicherung von Eigenschaften vermeiden
Erforderliche Unterlagen für Doku
- Vollmacht des Eigentümers zur Einholung von Informationen
- Allenfalls Vollmachten von jedem Mit- / Gesamteigentümer
- Grundbuchauszug
- Pläne
- Bankunterlagen
- Fotos der Liegenschaft innen und aussen
- Bei Stockwerkeigentum
- Begründungsakt
- Reglement
- Versammlungsprotokolle
- Jahresrechnung / Kostenverteilschlüssel
- Weitere Unterlagen
- Allenfalls Altlastenkatasterauszug
- Allenfalls Heimatschutz / Unterschutzstellung
- Werkverträge bei noch laufender Mängelrügefrist
- Mietverträge bei vermieteten Liegenschaften
- Prozessakten von laufenden und abgeschlossenen Prozessen
Checklisten als PDF zum Download:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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