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Markenrecht

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Keine absolute Befristung

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Markenrecht kennt keine zeitliche Begrenzung der rechtlich möglichen Schutzdauer.

Die unbegrenzte Dauer wird – zur Sicherstellung der Zeichenbildung im Wirtschaftsverkehr – durch zwei gesetzliche Beschränkungen limitiert bzw. relativiert, nämlich:

  • Befristung der Gültigkeitsdauer
    • Die Gültigkeitsdauer der Marke ist auf 10 Jahre befristet, kann aber immer wieder verlängert werden
  • Gebrauchszwang
    • Nach Ablauf gesetzlichen Schonfrist von 5 Jahren ist die Marke nur bei rechtswahrendem Gebrauch durchsetzbar

Literatur

  • Marbach Eugen / Ducrey Patrik / Wild Gregor, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 4. Auflage, Bern 2017, Rz 772 ff.

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