Bei Vorliegen wichtiger Gründe (OR 266g):
- bei allen Mietverträgen möglich
- grundsätzlich subsidiär zu den anderen ausserordentlichen Kündigungsgründen
Voraussetzungen:
- Gründe der Auflösung dürfen bei Mietvertragsabschluss weder bekannt, noch voraussehbar gewesen sein
- Gründe sind nicht auf das Verschulden der kündigenden Partei zurückzuführen
- Gründe sind derart gravierend, dass der kündigenden Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin objektiv unzumutbar ist
Folgen:
- Auflösung des Vertrages mit der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt
- Richter bestimmt den Schadenersatz nach Verschulden der Parteien
Judikatur
- BGer 4A_54/2018 vom 11.07.2018 (Wird für die Verwendung des Mietobjekts (Ladenlokal) diebehördliche Bewilligung wegenmangelnder Zuliefermöglichkeit verweigert,ist die Mieterin zur Ladenmietvertragskündigung aus wichtigem Grund berechtigt)
Weiterführende Informationen<
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:HausordnungEinleitung zur HausordnungAutoren:Mietrecht / Miete / MietvertragEinleitung zum Mietrecht Schweiz / Miete /...Autoren:MieterstreckungEinleitung zur Erstreckung des Mietverhält...Autoren:MieterbauEinleitung zum MieterbauAutoren:Wertvermehrende InvestitionenEinleitung: Wertvermehrende InvestitionenAutoren:RenovationskündigungEinleitung zur Renovationskündigung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht