Begriff des Mangels
- Abweichung des Ist-Zustandes der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand:
- Es fehlt die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch resp. diese ist beeinträchtigt.
- Es fehlt eine zugesichterte Eigenschaft resp. eine solche ist beeinträchtigt.
- Bezieht sich auf körperliche und unkörperliche Eigenschaften der Mietsache.
Mietzinsherabsetzung infolge Mängel am Mietobjekt
Hier finden Sie folgende Informationen zum Thema Mietzinsherabsetzung infolge Mängel am Mietobjekt:
- Bestimmung des vorausgesetzten Gebrauchs
- Bestimmung von zugesicherten Eigenschaften
- Der Schutz des Mieters nach OR 256 Abs. 2
- Mängelarten
- Meldepflicht des Mieters (OR 257g)
- Duldungspflicht des Mieters
- Mängel während der Mietdauer (OR 259a – 259i)