Bei den Finanzierungshilfen ist zu unterscheiden in:
- Vorabzahlungen
- Akontozahlung der Boni gegen Rücklage der Beteiligungsrechte und Mitarbeiterentscheid über die Realisation der Beteiligungspapiere (Zeitpunkt / Kurs etc.)
- Vor allem im angelsächsischen Raum verbreitet
- = „Goldene Fessel“
- Ergänzungsfinanzierung
- Anwendungsfälle der beschränkten Finanzkraft des Mitarbeiters
- Aktien werden nur zu Vorzugskonditionen abgegeben
- Kapitalintensive Ausübung von Mitarbeiteroptionen
- Anwendungsfälle der beschränkten Finanzkraft des Mitarbeiters
- Vollfinanzierung
- zB Nachfolgeregelung mittels MBO
Im konkreten Einzelfall ist zu entscheiden, welche Finanzierung und welche Konditionen angewandt werden sollen:
- Unternehmensfinanzierung, mit oder ohne Vorteilskonditionen
- Drittfinanzierung, mit oder ohne Garantenstellung des Arbeitgebers
Weiterführende Konditionen
» Unternehmensnachfolge: Verkauf an bisherige leitende Mitarbeiter
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