Ausgangslage
Die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung wird grundsätzlich durch die Bemessungsfaktoren bestimmt (vgl. Bemessung der Mitarbeiterbeteiligung), sofern und soweit sich der Arbeitgeber nicht vorbehalten hat:
- Ermessen für Gewährung der Mitarbeiterbeteiligung
- Ermessen für Bemessung der Beteiligungsrechte
Einflussfaktoren
Auf die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung haben Einfluss:
- Höhe eines angemessenen Lohns
- Der Basislohn hat einen substantiellen Anteil an der Gesamtvergütung auszumachen.
- Der Betrag des Betreibungsrechtlichen Existenzminimums ist – wie vorn erwähnt – kein angemessener Lohn.
- Massgeblichkeit
- Branchenusanzen
- Arbeitsmarkt (Angebot und Nachfrage)
- Einzelfallbeurteilung
- Diskussionspunkte
- Lohnuntergrenze
- Gesamtvergütungsobergrenze
- Angemessenes Verhältnis zur Mitarbeiterleistung
- Angemessenes Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
- Kursschwankungen
- Ohne gegenteilige Vereinbarung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Kursschwankungen nach Beteiligungs-Ausrichtung nicht auszugleichen.
- Ebenso hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber keinen Ersatzanspruch, wenn sich die Mitarbeiteroptionen nicht wie erwartet entwickeln und der Börsenkurs während der Laufzeit unter dem vereinbarten Ausübungspreis bleibt
- Repricing
- = Nachträgliche Änderung der Ausübungsbedingungen von Beteiligungsprogrammen zG der Mitarbeiter
- zB Änderung des Optionsvertrages zwecks Herabsetzung des Optionspreises
- Anstelle einer nachträglichen Ausübungspreisanpassung empfiehlt sich die differenzierte Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms mittels Festlegung geeigneter Börsenkurs-Benchmarks
- arbeitsrechtlich
- zulässig (Arbeitnehmervorteil)
- aktienrechtlich
- bedenklich (Verwässerung der Rechtspositionen anderer Aktionäre oder Beteiligungsrechteinhaber)
- statutarische Repricing-Kompetenznorm fraglich
- Genehmigung des Repricing durch die Aktionäre bei AK-Erhöhung für Mitarbeiterbeteiligung empfehlenswert
- Corporate Governance
- Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der economiesuisse lehnt die nachträgliche Anpassung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ab
- Checkliste: Corporate Governance
- = Nachträgliche Änderung der Ausübungsbedingungen von Beteiligungsprogrammen zG der Mitarbeiter
Tipps:
- Kursschwankungen
- Der Arbeitgeber sollte in Arbeitsvertrag und Beteiligungsreglement festhalten, dass Kursschwankungen keine Auswirkungen auf den Mitarbeiterbeteiligungsanspruch hätten.
- Mitarbeiteroptionen und Börsenbaisse
- Schaffung eines Tatbestands, wonach der Mitarbeiter seine Optionen auch bei einer Börsenbaisse verkaufen kann.
- Verwässerungsschutz
- Mitarbeiteraktien
- Bezugsrechte
- Aktienkapital: Kapitalerhöhung
- Mitarbeiteroptionen
- Ausgabe ergänzender Optionsrechte?
- Einzelfallprüfung der Verträglichkeit mit dem Aktienrecht
- Mitarbeiteraktien
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.