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Mitarbeiterbeteiligungen

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Höhe der Mitarbeiterbeteiligung

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung wird grundsätzlich durch die Bemessungsfaktoren bestimmt (vgl. Bemessung der Mitarbeiterbeteiligung), sofern und soweit sich der Arbeitgeber nicht vorbehalten hat:

  • Ermessen für Gewährung der Mitarbeiterbeteiligung
  • Ermessen für Bemessung der Beteiligungsrechte

Einflussfaktoren

Auf die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung haben Einfluss:

  • Höhe eines angemessenen Lohns
    • Der Basislohn hat einen substantiellen Anteil an der Gesamtvergütung auszumachen.
    • Der Betrag des Betreibungsrechtlichen Existenzminimums ist – wie  vorn erwähnt – kein angemessener Lohn.
    • Massgeblichkeit
      • Branchenusanzen
      • Arbeitsmarkt (Angebot und Nachfrage)
      • Einzelfallbeurteilung
    • Diskussionspunkte
      • Lohnuntergrenze
      • Gesamtvergütungsobergrenze
        • Angemessenes Verhältnis zur Mitarbeiterleistung
        • Angemessenes Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
  • Kursschwankungen
    • Ohne gegenteilige Vereinbarung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Kursschwankungen nach Beteiligungs-Ausrichtung nicht auszugleichen.
    • Ebenso hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber keinen Ersatzanspruch, wenn sich die Mitarbeiteroptionen nicht wie erwartet entwickeln und der Börsenkurs während der Laufzeit unter dem vereinbarten Ausübungspreis bleibt
  • Repricing
    • = Nachträgliche Änderung der Ausübungsbedingungen von Beteiligungsprogrammen zG der Mitarbeiter
      • zB Änderung des Optionsvertrages zwecks Herabsetzung des Optionspreises
      • Anstelle einer nachträglichen Ausübungspreisanpassung empfiehlt sich die differenzierte Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms mittels Festlegung geeigneter Börsenkurs-Benchmarks
    • arbeitsrechtlich
      • zulässig (Arbeitnehmervorteil)
    • aktienrechtlich
      • bedenklich (Verwässerung der Rechtspositionen anderer Aktionäre oder Beteiligungsrechteinhaber)
      • statutarische Repricing-Kompetenznorm fraglich
      • Genehmigung des Repricing durch die Aktionäre bei AK-Erhöhung für Mitarbeiterbeteiligung empfehlenswert
    • Corporate Governance

Tipps:

  • Kursschwankungen
    • Der Arbeitgeber sollte in Arbeitsvertrag und Beteiligungsreglement festhalten, dass Kursschwankungen keine Auswirkungen auf den Mitarbeiterbeteiligungsanspruch hätten.
  • Mitarbeiteroptionen und Börsenbaisse
    • Schaffung eines Tatbestands, wonach der Mitarbeiter seine Optionen auch bei einer Börsenbaisse verkaufen kann.
  • Verwässerungsschutz
    • Mitarbeiteraktien
    • Mitarbeiteroptionen
      • Ausgabe ergänzender Optionsrechte?
      • Einzelfallprüfung der Verträglichkeit mit dem Aktienrecht

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