Ausgangslage
Die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung wird grundsätzlich durch die Bemessungsfaktoren bestimmt (vgl. Bemessung der Mitarbeiterbeteiligung), sofern und soweit sich der Arbeitgeber nicht vorbehalten hat:
- Ermessen für Gewährung der Mitarbeiterbeteiligung
- Ermessen für Bemessung der Beteiligungsrechte
Einflussfaktoren
Auf die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung haben Einfluss:
- Höhe eines angemessenen Lohns
- Der Basislohn hat einen substantiellen Anteil an der Gesamtvergütung auszumachen.
- Der Betrag des Betreibungsrechtlichen Existenzminimums ist – wie vorn erwähnt – kein angemessener Lohn.
- Massgeblichkeit
- Branchenusanzen
- Arbeitsmarkt (Angebot und Nachfrage)
- Einzelfallbeurteilung
- Diskussionspunkte
- Lohnuntergrenze
- Gesamtvergütungsobergrenze
- Angemessenes Verhältnis zur Mitarbeiterleistung
- Angemessenes Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
- Kursschwankungen
- Ohne gegenteilige Vereinbarung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Kursschwankungen nach Beteiligungs-Ausrichtung nicht auszugleichen.
- Ebenso hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber keinen Ersatzanspruch, wenn sich die Mitarbeiteroptionen nicht wie erwartet entwickeln und der Börsenkurs während der Laufzeit unter dem vereinbarten Ausübungspreis bleibt
- Repricing
- = Nachträgliche Änderung der Ausübungsbedingungen von Beteiligungsprogrammen zG der Mitarbeiter
- zB Änderung des Optionsvertrages zwecks Herabsetzung des Optionspreises
- Anstelle einer nachträglichen Ausübungspreisanpassung empfiehlt sich die differenzierte Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms mittels Festlegung geeigneter Börsenkurs-Benchmarks
- arbeitsrechtlich
- zulässig (Arbeitnehmervorteil)
- aktienrechtlich
- bedenklich (Verwässerung der Rechtspositionen anderer Aktionäre oder Beteiligungsrechteinhaber)
- statutarische Repricing-Kompetenznorm fraglich
- Genehmigung des Repricing durch die Aktionäre bei AK-Erhöhung für Mitarbeiterbeteiligung empfehlenswert
- Corporate Governance
- Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der economiesuisse lehnt die nachträgliche Anpassung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ab
- Checkliste: Corporate Governance
- = Nachträgliche Änderung der Ausübungsbedingungen von Beteiligungsprogrammen zG der Mitarbeiter
Tipps:
- Kursschwankungen
- Der Arbeitgeber sollte in Arbeitsvertrag und Beteiligungsreglement festhalten, dass Kursschwankungen keine Auswirkungen auf den Mitarbeiterbeteiligungsanspruch hätten.
- Mitarbeiteroptionen und Börsenbaisse
- Schaffung eines Tatbestands, wonach der Mitarbeiter seine Optionen auch bei einer Börsenbaisse verkaufen kann.
- Verwässerungsschutz
- Mitarbeiteraktien
- Bezugsrechte
- Aktienkapital: Kapitalerhöhung
- Mitarbeiteroptionen
- Ausgabe ergänzender Optionsrechte?
- Einzelfallprüfung der Verträglichkeit mit dem Aktienrecht
- Mitarbeiteraktien