Definition
= Aktien der Arbeitgeberin (oder Muttergesellschaft [Holding]), die dem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses – unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen, frei oder gebunden (mit Sperrfrist) – als Teil der Gesamtvergütung gewährt werden.
Anwendungsbeispiele
- Freie Mitarbeiteraktien (Verfügbarkeit ohne Einschränkungen)
- Gesperrte Mitarbeiteraktien (zeitlich befristete Verfügungssperre)
Weiterführende Informationen
Nicht frei verfügbare, sog. gebundene Mitarbeiteraktien:
- Koppelung der Verfügbarkeit an ein Ereignis (aufschiebende Bedingung / Sperrfrist)
- Invalidität
- Pensionierung
- Todesfall
- Koppelung der Rückgabepflicht an ein Ereignis (auflösende Bedingung / Sperrfrist)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Rückstufung aus der Kaderstellung
- Befristung (Sperrfrist)
- Allgemeine Befristung
- Unbeschränkte Sperrfrist
Mitarbeiteraktien-Praxis in der Schweiz:
- 75 % aller Mitarbeiterbeteiligung führenden Arbeitgeber in der Schweiz enthalten in ihren Mitarbeiterbeteiligungsplänen eine Sperrfrist
- Mitarbeiter bevorzugen Mitarbeiteraktien mit Sperrfrist, der vorteilhafteren Steuerkonditionen wegen (Diskontsatz von derzeit von 6 % p.a.)
Aktienbeteiligung:
» Aktiengesellschaft: Aktien und andere Beteiligungspapiere
Holdinggesellschaft:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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