Für die Bereitstellung der notwendigen Mitarbeiteroptionen sind folgende Punkte zu beachten:
- Bereitstellung der notwendigen Optionen
- Begriff Option
- Recht des Mitarbeiters, durch einseitige Willenserklärung den Aktienkaufvertrag entstehen zu lassen
- Rechtsnatur Option
- umstritten
- sog. synallagmatischer Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- suspensiv und potestativ bedingter Aktienkaufvertrag, der erst mit der Ausübung des Optionsrechtes durch Mitarbeiter zustandekommt
- Entscheid über die Optionsart
- Kaufsrecht (call option)
- Kaufverpflichtung (put option) (selten)
- Anzahl Optionen?
- Optionskonditionen
- Optionspreis (= Entschädigung für die Optionseinräumung)?
- Ausübungspreis (= Aktienkaufpreis > Börsenkurs?)?
- Anreizverlust, wenn der Kurswert der Aktie den Ausübungspreis bis zum Ende Options-Laufzeit nicht erreicht
- Mitarbeiter wird die Option verfallen lassen
- Anreizziel wird also nur erreicht, wenn der Börsenkurs der Aktie die Höhe des Ausübungspreises übersteigt
- Mitarbeiter wird die Option ausüben
- zu berücksichtigen ist ferner die infolge einer Verfügungssperre limitierte Ausübungsfrist
- Anreizverlust, wenn der Kurswert der Aktie den Ausübungspreis bis zum Ende Options-Laufzeit nicht erreicht
- Laufzeit (= Dauer, während der durch Ausübung die Aktien erworben werden können)?
- Verfügungssperre (= Veräusserungsbeschränkung, steuerlich motiviert)?
- Vesting (Optionsverfall bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Vesting-Periode)?
- Ausstellung eines Warrants (Optionsrecht verbriefendes Wertpapier)?
- Finanzierungshilfen?
- Optionsvertrag (eigenständiger, neben dem Arbeitsvertrag stehender Vertrag)
- Redaktion Optionsvertrag
- = u.E. bedingter Aktienkaufvertrag (analog Kaufsrecht); wir würden Optionsvertrag und (bedingter) Aktienkaufvertrag kombinieren
- Abschluss Optionsvertrag (bewirkt die Einräumung der im Arbeitsvertrag und/oder Beteiligungsreglement versprochenen Mitarbeiteroptionen)
- Redaktion Optionsvertrag
- Options-Ausübung
- Ausübung = Zustandekommen des Aktienkaufs
- Optionsausübung durch den Mitarbeiter in der Regel nur, wenn der Börsenkurs der Aktie den Ausübungspreis übersteigt
- Ausübungs-Chance reflektiert auf die Gesamtvergütung zugunsten des Mitarbeiters!
- Auf die Options-Ausübung hin hat der Arbeitgeber die Mitarbeiteraktien bereitzustellen!
- Mitarbeiteraktien
- Uebertragung der Mitarbeiteraktien
- Mitarbeiteraktien
- Handelbarkeit der Optionen
- Warrant-Herausgabe
- Börsenkotierung oder OTC bzw. ausserbörslicher Handel
- Schranke: Verfügungssperre
Weiterführende Informationen
- Potestativbedingung = in den Willen des Begünstigten gestellte Bedingung
- Option = hier: Recht, Aktien des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen
- Warrant = Optionsschein für börsengehandelte Optionen