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Mitarbeiterbeteiligungen

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Besteuerung Mitarbeiteroptionen

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerungszeitpunkt

  • Bei börsenkotierten Mitarbeiteroptionen, die frei verfügbar oder ausübbar sind, wird der erzielte geldwerte Vorteil besteuert
    • zum Zeitpunkt des Erwerbs
  • Nicht börsenkotierte und gesperrte Mitarbeiteroptionen werden neu besteuert
    • zum Zeitpunkt der Ausübung
  • Komplizierte finanzmathematische Formeln für die Bewertung werden so überflüssig.

Quellenbesteuerung

  • Die Besitzer von nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen können zwischen dem Options-Erwerb und der Options-Ausübung in verschiedenen Ländern wohnhaft und tätig sein.
  • War der beteiligungsberechtigte Mitarbeiter während eines Teils dieser Zeit in der Schweiz wohnhaft, so kommt der Schweiz ein anteilsmässiges Besteuerungsrecht zu.
    • Dieser Anteil entspricht der Dauer der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit des Mitarbeiters gemessen an der gesamten Zeitspanne zwischen Optionserwerb und Entstehen des Options-Ausübungsrechts.
    • Sofern der Mitarbeiter im Options-Ausübungszeitpunkt im Ausland lebt, hat der schweizerische Arbeitgeber die anteilsmässigen Steuern abzuliefern (so genannte Quellenbesteuerung).
    • Für die direkte Bundessteuer beträgt dieser Quellensteuersatz
      • 11,5 Prozent
    • Wegen der Tarifautonomie können die Kantone für die erweiterte Quellensteuer frei befinden
      • über die Satzhöhe.

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