Es gibt durchaus Gründe, die Entlassungsabfindungen als sog. „geschäftsbegründet“, also im Unternehmensinteresse liegend, erscheinen lassen.
Notwendig sind
- glaubwürdige und nachvollziehbare Gründe
- Transparenz.
Nur so kann vermieden werden, dass die Interessierten auf eine unmoralische Selbstbereicherung des Kaders schliessen.
Soziale Argumente greifen in der Regel nicht
Es ist nicht Aufgabe des Unternehmens, dem ausscheidenden Kadermitglied
- den bisherigen Lebensstandard zu erhalten
- unterlassene Selbstvorsorge sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund meist hoher Lohnansprüche und Boni werden „soziale Argumente“ von den verbleibenden Mitarbeitern und dem Publikum nicht verstanden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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