Grundsätzliches
Verfahrensabschnitte und Verfahrensablauf sind grundsätzlich gleich wie beim Konkurs über das Vermögen eines lebenden Schuldners.
Auffallend sind die vielen Anfechtungsmöglichkeiten.
Institutsbezogene Präzisierungen und Hinweise
- Konkursinventar
- Die Aktiven der Verlassenschaft werden ins Konkursinventar aufgenommen
- Kollokationsplan
- Die Passiven werden nach Rang, Bestand und Höhe im Kollokationsplan zugelassen oder durch Kollokationsverfügung abgewiesen
- Verteilungsliste
- Der Verteilungsliste kommt im Nachlasskonkurs nicht die Bedeutung zu, Aktiven und Passiven der ausgeschlagenen Verlassenschaft definitiv festzulegen
- Wirkung der Pläne
- Auch im Nachlasskonkurs komme den Plänen keine materielle Rechtskraft zu
- Nicht berücksichtigte Aktiven und Passiven gehen daher nicht unter
Weiterführende Informationen
- Nachlasskonkurs: Überschussliquidation | bnlawyers.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Zahlungsverzug / Verzug von Zahl...Einleitung zum ZahlungsverzugAutoren:KonkurswiderrufEinleitung zum KonkurswiderrufAutoren:Konkurseröffnung / Eröffnung Kon...Einleitung zur Konkurseröffnung / Eröffnun...Autoren:UnternehmenssanierungEinleitung zur UnternehmenssanierungAutoren:Privat-KonkursEinleitung zum Privat-KonkursAutoren:UnternehmenskriseEinleitung zur Unternehmenskrise
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht