Grundsätzliches
Verfahrensabschnitte und Verfahrensablauf sind grundsätzlich gleich wie beim Konkurs über das Vermögen eines lebenden Schuldners.
Auffallend sind die vielen Anfechtungsmöglichkeiten.
Institutsbezogene Präzisierungen und Hinweise
- Konkursinventar
- Die Aktiven der Verlassenschaft werden ins Konkursinventar aufgenommen
- Kollokationsplan
- Die Passiven werden nach Rang, Bestand und Höhe im Kollokationsplan zugelassen oder durch Kollokationsverfügung abgewiesen
- Verteilungsliste
- Der Verteilungsliste kommt im Nachlasskonkurs nicht die Bedeutung zu, Aktiven und Passiven der ausgeschlagenen Verlassenschaft definitiv festzulegen
- Wirkung der Pläne
- Auch im Nachlasskonkurs komme den Plänen keine materielle Rechtskraft zu
- Nicht berücksichtigte Aktiven und Passiven gehen daher nicht unter
Weiterführende Informationen
- Nachlasskonkurs: Überschussliquidation | bnlawyers.ch
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