Der Kollokationsplan ordnet sämtliche von den Konkursgläubigern angemeldeten Forderungen zur Festlegung der Befriedigungsreihenfolge nach Konkursklassen ein.
Hauptsächlich in den Generalexekutionsverfahren wie Konkurs und Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung werden die Forderungsanmeldungen aller Gläubiger nach ihrer Berechtigung zugelassen und in Klassen eingeteilt, die die Reihenfolge ihrer Befriedigung aus dem Erlös aller Vermögenswerte bestimmen.
Auch in der Spezialexekution ist die Kollokation anzutreffen (Betreibung auf Pfändung [ungesicherte Forderungen / mehrere Forderungen übersteigen den Verwertungserlös, aus dem sie befriedigt werden sollen] und Betreibung auf Pfandverwertung [faustpfandgesicherte Forderungen / Verwertungserlös des Pfandobjektes erreicht die Summe der Pfandforderungen nicht]).
Abläufe nach Eingang einer Forderungseingabe
- Registrierung der Forderungseingaben in der Reihenfolge ihres Eingangs durch die Konkursverwaltung (EINGABENVERZEICHNIS)
- FORDERUNGSERWAHRUNG
- (Formfreie) Einforderung weiterer Beweismittel
- Vertrag / Auftragsbestätigung / AGB
- Leistungsnachweise (Lieferschein, Rapport, Empfangsbestätigung, Quittung)
- Rechnung(en)
- Mahnung(en)
- Kontoauszug
- Schuldanerkennung
- Buchauszüge
- ev. Betreibungsurkunden
- Verfügung nach KOV 59 (Fristansetzung zur Einreichung weiterer Beweismittel) an säumige Gläubiger
- Prüfung, ob die angemeldete Forderung zugelassen werden kann oder nicht >
- Forderungsbereinigung
- (Formfreie) Einforderung weiterer Beweismittel
- Forderungsbereinigung
- Bereinigungsvorschlag (Reduktion Forderung, Zins oder Kosten) = Teilrückzug
- Vorschlag Forderungsrückzug, weil die Forderung gegenüber jemand anderem besteht, bereits getilgt wurde (von der Gemeinschuldnerin oder einem Dritten bzw. zB vom Bauherrn zur Ablösung des Bauhandwerkerpfandrechts des Subunternehmers des Gemeinschuldners, wobei der Bauherr seinerseits die Forderung nun im Konkursverfahren geltend macht usw.)
- Entwurf KOLLOKATIONSPLAN / LASTENVERZEICHNIS(SE)
- Zulassungsentscheide (Kollokation)
- Genehmigung durch eine allf. Gläubigerausschuss
- Auflage Kollokationsplan (und Lastenverzeichnis(se))
- Publikation der Kollokationsplanauflage
- Kollokationsverfügung an Gläubiger, deren Forderung in Bestand, Rang und Höhe nicht oder nur teilweise zugelassen wurde
- KOLLOKATIONSKLAGE und / oder BESCHWERDE
- Gläubiger gegen die Abweisung durch die Konkursverwaltung (sog. Eigenklage)
- Gläubiger gegen die Zulassung eines andern Gläubigers durch die Konkursverwaltung (sog. Drittklage)
Gemeinsamkeiten der Konkurs- / Nachlass-Kollokationsklage und Betreibungskollokationsklage
- Aktiven reichen zur vollständigen Befriedigung aller beteiligten Gläubiger nicht aus
- Jeder Gläubiger kann sich gegen die Zulassung einer konkurrierenden Forderung wehren, wenn er sie für unberechtigt und / oder fälschlicherweise privilegiert beurteilt
- Speditivität
- Kostengünstigkeit