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Heirat / Eheschliessung

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Einleitung: Heirat / Eheschliessung

Rechtsgebiet:
Heirat / Eheschliessung
Stichworte:
Eheschliessung, Heirat
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hier finden Sie rechtliche Informationen zum Thema Heirat / Eheschliessung nach Schweizer Eherecht:

Was gilt es im Vorfeld einer Heirat zu beachten? Und welche Rechte und Pflichten gehen einher mit einer Eheschliessung?

Auf dieser Website werden die Rahmenbedingungen der Eheschliessung für den Schweizer Rechtsraum dargestellt.

Verschiedene Musterverträge rund um Heirat und Ehe finden Sie hier:

» Muster Ehevertrag
» Muster Erbvertrag
» Muster Inventar

Weitere Informationen zum Eherecht und Ehegüterrecht

» Eherecht der Schweiz

» Ehegüterrecht: Güterstand und Ehevertrag

Neues Namensrecht für Ehepaare ab 2013:

Neu müssen sich Ehepartner nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.

Seit dem 1. Januar 2013 gilt ein neues Namens- und Bürgerrecht für Ehepaare: Bei einer Heirat müssen sich die Ehepartner nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden – jeder behält grundsätzlich seinen Namen und auch sein Bürgerrecht. Will ein Ehepaar den gleichen Namen tragen, können sie wie bisher als Familiennamen entweder den Ledignamen der Braut oder den des Bräutigams wählen.

Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » “Heirat – Das Namensrecht für Ehepaare”

Doppelnamen (wie z.B. Müller Meier) sind ab 2013 nicht mehr möglich. Bereits bestehende Doppelnamen bleiben rechtsgültig. Auch weiterhin erlaubt sind Allianznahmen mit Bindestrich (z.B. Müller-Meier) – wobei diese nicht amtlich sind. Wer vor 2013 geheiratet hat kann auf Wunsch wieder seinen Ledignamen annehmen bzw. den Doppelnamen abgeben. Dies muss auf dem Zivilstandsamt erklärt werden.

Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
» law-news.ch » “Doppelnamen abgeben / Ledignamen wieder annehmen”

Weitere Informationen: Konkubinat

Als Alternative zur Heirat wählen viele Paare mittlerweile das Konkubinat als Form des Zusammmenlebens. Hier finden Sie rechtliche Informationen sowie Musterverträgen zur nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft:

» Rechtliche Informationen zum Konkubinat in der Schweiz

Illustration: Heirat

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