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Öffentliches Inventar

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Deliberation (Überlegung)

Datum:
16.12.2011
Update:
17.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ziel jeden öffentlichen Inventars ist es, die Rechtslage zu klären, ob dem Grundsatz nach der Nachlass angenommen oder ausgeschlossen wird. Es gibt drei Varianten:

In Kraft getreten
1. Januar 2023

Erbrechtsrevision

   Zu den Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte +41 44 / 268 40 00 Kontakt   |   Website
  • Vorbehaltlose Erbschaftsannahme
  • Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar
  • Ausschlagung der Erbschaft

Dabei ergeben sich weitere zu beachtende Aspekte:

Vorbehalt / Disclaimer

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