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Öffentliches Personalrecht

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Fazit

Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Stichworte:
Öffentliches Personalrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass auch das öffentliche Personalrecht von den üblichen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen beherrscht ist wie

  • des gesetzmässigen Handelns
  • des verhältnismässigen Handels
  • des formalen Handelns
  • des Handelns in überwiegend öffentlichem Interesse.

Trotz der Beachtung dieser Grundsätze können zwischen dem staatlichen Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer unüberbrückbare Probleme entstehen, die eine ordentliche oder gar sofortige Trennung notwendig machen und anschliessend die Verwaltungsinstanzen beschäftigen.

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