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Öffentliches Personalrecht

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Pflichtverletzungen

Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Stichworte:
Öffentliches Personalrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verletzung der Dienst- und Treuepflichten kann Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Disziplinarische Verantwortlichkeit
    • Disziplinartatbestand / Voraussetzungen
      • Vorsätzliche
      • Fahrlässige
      • Verletzung von Dienst- und/oder Treuepflichten
      • schuldhaftes und insbesondere strafbares Verhalten
    • Disziplinarmassnahmen
      • Formelle Rüge eines bestimmten Verhaltens
      • Busse
      • Disziplinarische Entlassung

  • Administrative Massnahmen
    • Organisatorische Vorkehren
      • Vorkehren organisatorischer Natur
        • mit personellen Konsequenzen
        • ohne personelle Konsequenzen
      • Sicherstellung einer geordneten Verwaltungstätigkeit
    • Personelle Konsequenzen
      • ohne Sanktionscharakter
      • verschuldensunabhängig
      • Herabsetzung der Besoldung im Rahmen der für das Amt massgebenden Ansätze sowie Kürzung oder Einstellung der ordentlichen Besoldungserhöhung
      • Versetzung
        • an eine andere Stelle
        • ins provisorische Dienstverhältnis
      • Vorläufige Dienstenthebung
        • mit Besoldungskürzung
        • mit Besoldungsentzug
      • administrative Entlassung.

Kein Disziplinarvergehen

  • Unbefriedigende Leistungen für sich allein bilden noch kein Disziplinarvergehen!

Verhältnis von Disziplinar- zu administrativer Massnahme

  • Wegen Geringfügigkeit des Verschuldens ist es praxisüblich, anstelle einer Disziplinar- ein administrative Massnahme anzuordnen.

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