Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis räumt den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst diverse Rechte und Ansprüche ein:
- Anspruch auf Lohn (früher „Besoldung“)
- Höhe des Lohns
- Einstufung nach Besoldungsskala
- Prinzip „gleicher Lohn für Mann und Frau“
- Besoldungserhöhung
- Besoldungskürzung (nur für die Zukunft, nicht in Verletzung des Willkürverbots und des Gleichheitsgebots
- Zulagen
- Ortszulage
- Auslandzulage
- Fahrvergünstigungen
- Essensgutscheine
- REKA-Checks
- uam
- Dienstaltersgeschenke
- Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit
- nach Gesetz und
- nach Vertrag
- Höhe des Lohns
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- Ansprüche auf Sozialleistungen
- Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung
- Beförderung in höhere Funktionen
- mit der Beförderung verbundene Besoldungserhöhungen
- verbunden u.U. mit einer Leistungskomponente
- mit der Beförderung verbundene Besoldungserhöhungen
- ev. Ferienersatzanspruch für nicht bezogene Ferien)
- Arbeitszeugnis
Literatur
- Helbling PETER, in: Portmann/Uhlmann [Hrsg.], Kommentar zum Bundespersonalgesetz [BPG], 2013, Rz. 26 zu BPG 6)
Judikatur
- Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 15.04.2020 (A-2752/2019) (Auszahlung Ferienentschädigung)
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