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Öffentliches Personalrecht

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Rechte öffentl.-rechtl. Dienstverhältnisse

Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Stichworte:
Öffentliches Personalrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis räumt den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst diverse Rechte und Ansprüche ein:

  • Anspruch auf Lohn (früher „Besoldung“)
    • Höhe des Lohns
      • Einstufung nach Besoldungsskala
      • Prinzip „gleicher Lohn für Mann und Frau“
      • Besoldungserhöhung
      • Besoldungskürzung (nur für die Zukunft, nicht in Verletzung des Willkürverbots und des Gleichheitsgebots
    • Zulagen
      • Ortszulage
      • Auslandzulage
      • Fahrvergünstigungen
      • Essensgutscheine
      • REKA-Checks
      • uam
    • Dienstaltersgeschenke
    • Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit
      • nach Gesetz und
      • nach Vertrag

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  • Ansprüche auf Sozialleistungen
  • Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung
  • Beförderung in höhere Funktionen
    • mit der Beförderung verbundene Besoldungserhöhungen
      • verbunden u.U. mit einer Leistungskomponente
  • ev. Ferienersatzanspruch für nicht bezogene Ferien)
  • Arbeitszeugnis

Literatur

  • Helbling PETER, in: Portmann/Uhlmann [Hrsg.], Kommentar zum Bundespersonalgesetz [BPG], 2013, Rz. 26 zu BPG 6)

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