Einleitung
Das Opferhilferecht ist gegliedert in:
- Grundlagen
- Opferhilfe und Restorative Justice
- Die Schweiz im Lichte der der Empfehlungen des Europarats zu Restorative Justice in Strafsachen
- Prozessführung aus Opfersicht
- Polizeiliche Schutzmassnahmen bei häuslicher Gewalt
- Stalking
- Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 – Art. 8a OHG)
- Grundsätze
- Formen der Opferhilfe
- Örtlicher Geltungsbereich
- Subsidiarität der Opferhilfe
- Unentgeltliche Leistungen
- Berücksichtigung der Einnahmen bei den übrigen Leistungen
- Übergang von Ansprüchen auf den Kanton
- Information über die Opferhilfe und Meldung
- Entfallen der Anzeigepflicht
- Leistung der Beratungsstellen (Art. 9 – 18 OHG)
- Entschädigung und Genugtuung durch den Kanton (Art. 19 – Art. 29 OHG)
- Befreiung von Verfahrenskosten (Art. 30 OHG)
- Finanzielle Leistungen und Aufgaben des Bundes (Art. 31 – 33 OHG)
- Schlussbestimmungen (Art. 45 – 49 OHG)
- Opferrechtliche Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
- Opferrechtliche Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)
- Opferrechtliche Bestimmungen des Militärstrafprozesses (MStP)
Überblick zum Opferhilferecht
Die Kernaspekte der Opferhilfe und für deren Rechtsanspruch gilt folgendes:
Rechte der Opfer
- Beratung:
- Anspruch des Opfers
- auf kostenlose, vertrauliche und
- auf Wunsch anonyme Beratung
- durch spezialisierte Opferberatungsstellen
- Anspruch des Opfers
- Soforthilfe und Langzeithilfe:
- Sofortige Unterstützung
- zur Bewältigung der Folgen und
- langfristige Hilfe, insbesondere
- psychologisch;
- medizinisch;
- sozialrechtlich;
- juristisch.
- Sofortige Unterstützung
- Schutzrechte im Verfahren:
- Opfer haben das Recht auf
- Schutz ihrer Privatsphäre;
- Begleitung durch eine Vertrauensperson;
- spezialisierte Prozessbegleitung.
- Opfer haben das Recht auf
- Finanzielle Hilfe:
- Ansprüche auf
- Entschädigung wie
- Lohnausfall;
- Bestattungskosten;
- Übernahme von Behandlungskosten.
- Entschädigung wie
- Ansprüche auf
- Teilnahmerechte:
- Das Recht des Opfers,
- sich als Nebenkläger am Strafverfahren zu beteiligen und
- einen Opferanwalt beizuziehen.
- Das Recht des Opfers,
Opferhilfe / Beratungsstellen für Opfer in der Schweiz:
- Opfer-Beratungsstellen
- Diese sind in jedem Kanton zu finden.
- Die Hilfe ist frei wählbar.
- Opferbetreuung / Opferberatung:
- Fachliche Beratung,
- Krisenintervention und
- Begleitung.
- Opferschutz / Opferschutzmassnahmen:
- Massnahmen
- zur Sicherheit und
- zum Schutz vor weiterer Gewalt.
- Massnahmen
- Opferhilfeorganisationen / Opferhilfestellen:
- Institutionen,
- welche konkrete Unterstützung leisten.
- Institutionen,
- Opferhilfe-Informationen
- Informationen bieten diverse Websites.
Zusammenfassung der Opferhilfe
- Die Opferhilfe bietet ein
- niederschwelliges,
- kostenloses Angebot,
- um folgende Hilfen zu leisten;
- zur Stärkung der Rechtsstellung der Betroffenen;
- zur Abfederung der finanziellen Folgen;
- zur Unterstützung bei den psychischen Folgen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.