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Opferhilfe / Opferhilferecht

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Opferhilfe in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht
Stichworte:
Hilfe, Opfer, Opferberatung, Opferbetreuung, Opferhilfe, Opferhilferecht, Opferschutz, Opferunterstützung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Opferhilferecht ist gegliedert in:

  • Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 – Art. 8a OHG)
    • Grundsätze
    • Formen der Opferhilfe
    • Örtlicher Geltungsbereich
    • Subsidiarität der Opferhilfe
    • Unentgeltliche Leistungen
    • Berücksichtigung der Einnahmen bei den übrigen Leistungen
    • Übergang von Ansprüchen auf den Kanton
    • Information über die Opferhilfe und Meldung
    • Entfallen der Anzeigepflicht
  • Leistung der Beratungsstellen (Art. 9 – 18 OHG)
  • Entschädigung und Genugtuung durch den Kanton (Art. 19 – Art. 29 OHG)
  • Befreiung von Verfahrenskosten (Art. 30 OHG)
  • Finanzielle Leistungen und Aufgaben des Bundes (Art. 31 – 33 OHG)
  • Schlussbestimmungen (Art. 45 – 49 OHG)
  • Opferrechtliche Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
  • Opferrechtliche Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)
  • Opferrechtliche Bestimmungen des Militärstrafprozesses (MStP)

Überblick zum Opferhilferecht

Die Kernaspekte der Opferhilfe und für deren Rechtsanspruch gilt folgendes:

Rechte der Opfer

  • Beratung:
    • Anspruch des Opfers
      • auf kostenlose, vertrauliche und
      • auf Wunsch anonyme Beratung
      • durch spezialisierte Opferberatungsstellen
  • Soforthilfe und Langzeithilfe:
    • Sofortige Unterstützung
      • zur Bewältigung der Folgen und
      • langfristige Hilfe, insbesondere
        • psychologisch;
        • medizinisch;
        • sozialrechtlich;
        • juristisch.
  • Schutzrechte im Verfahren:
    • Opfer haben das Recht auf
      • Schutz ihrer Privatsphäre;
      • Begleitung durch eine Vertrauensperson;
      • spezialisierte Prozessbegleitung.
  • Finanzielle Hilfe:
    • Ansprüche auf
      • Entschädigung wie
        • Lohnausfall;
        • Bestattungskosten;
      • Übernahme von Behandlungskosten.
  • Teilnahmerechte:
    • Das Recht des Opfers,
      • sich als Nebenkläger am Strafverfahren zu beteiligen und
      • einen Opferanwalt beizuziehen.

Opferhilfe / Beratungsstellen für Opfer in der Schweiz:

  • Opfer-Beratungsstellen
    • Diese sind in jedem Kanton zu finden.
    • Die Hilfe ist frei wählbar.
  • Opferbetreuung / Opferberatung:
    • Fachliche Beratung,
    • Krisenintervention und
    • Begleitung.
  • Opferschutz / Opferschutzmassnahmen:
    • Massnahmen
      • zur Sicherheit und
      • zum Schutz vor weiterer Gewalt.
  • Opferhilfeorganisationen / Opferhilfestellen:
    • Institutionen,
      • welche konkrete Unterstützung leisten.
  • Opferhilfe-Informationen
    • Informationen bieten diverse Websites.

Zusammenfassung der Opferhilfe

  • Die Opferhilfe bietet ein
    • niederschwelliges,
    • kostenloses Angebot,
    • um folgende Hilfen zu leisten;
      • zur Stärkung der Rechtsstellung der Betroffenen;
      • zur Abfederung der finanziellen Folgen;
      • zur Unterstützung bei den psychischen Folgen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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