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Opferhilfe / Opferhilferecht

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Beratungshilfe

Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht
Stichworte:
Beratungshilfe, Hilfe, Opfer, Opferberatung, Opferbetreuung, Opferhilfe, Opferhilferecht, Opferschutz, Opferunterstützung, Voraussetzungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Beratungspflicht des Opfers (vgl. OHG 2)
    • unentgeltlich + kostenlos
    • vertraulich
    • auf Wunsch anonym
    • durch spezialisierte Stellen,
    • auch ohne (Straf-)Anzeige.
  • Beratungspflicht / Aufgaben (vgl. OHG 12)
    • Die Beratungsstellen haben das Opfer in folgenden Belangen zu beraten:
      • Informationen und Empfehlungen zum Verhalten im Hinblick auf die Erreichung des angestrebten Zwecks
      • Ratschläge
      • Vermittlung von Beratungsstellen oder Rechtsanwälten
    • Die Beratungsstelle ist frei in der Wahl der einzusetzenden Mittel:
      • Fokus: Bedürfnisse des Opfers
    • Das Minimalangebot der Opferberatung umfasst gemäss (Empfehlungen SVK-OHG 2010 + SVK-OHG, S. 19, Ziffer 3.2.1):
      • Gesprächsangebot mit erster Standortbestimmung
      • umfassende Information über die Rechte und Ansprüche des Opfers und seiner Angehörigen
      • weitere geeignete Hilfsangebote, um die Planung weiterer Schritte und/oder das Ergreifen weiterer Massnahmen in Zusammenarbeit mit dem Opfer (wie Vermittlung einer Notunterkunft)
      • Unterstützung des Opfers bei der Wahrnehmung seiner Rechte oder der Vermittlung entsprechender Hilfe
    • OHG 12 Abs. 1).
    • Die Annahme der Ratschläge oder das «Nicht-danach-handeln» steht in der freien Wahl des Opfers.
  • Rechtliche Beratung
    • Opfer haben Anspruch auf Beratung durch spezialisierte Anwälte
      • im Rahmen des Verfahrens.
    • Unentgeltliche Rechtsberatung / unentgeltliche Prozessführung

Literatur

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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