- Beratungspflicht des Opfers (vgl. OHG 2)
- unentgeltlich + kostenlos
- vertraulich
- auf Wunsch anonym
- durch spezialisierte Stellen,
- auch ohne (Straf-)Anzeige.
- Beratungspflicht / Aufgaben (vgl. OHG 12)
- Die Beratungsstellen haben das Opfer in folgenden Belangen zu beraten:
- Informationen und Empfehlungen zum Verhalten im Hinblick auf die Erreichung des angestrebten Zwecks
- Ratschläge
- Vermittlung von Beratungsstellen oder Rechtsanwälten
- Die Beratungsstelle ist frei in der Wahl der einzusetzenden Mittel:
- Fokus: Bedürfnisse des Opfers
- Das Minimalangebot der Opferberatung umfasst gemäss (Empfehlungen SVK-OHG 2010 + SVK-OHG, S. 19, Ziffer 3.2.1):
- Gesprächsangebot mit erster Standortbestimmung
- umfassende Information über die Rechte und Ansprüche des Opfers und seiner Angehörigen
- weitere geeignete Hilfsangebote, um die Planung weiterer Schritte und/oder das Ergreifen weiterer Massnahmen in Zusammenarbeit mit dem Opfer (wie Vermittlung einer Notunterkunft)
- Unterstützung des Opfers bei der Wahrnehmung seiner Rechte oder der Vermittlung entsprechender Hilfe
- OHG 12 Abs. 1).
- Die Annahme der Ratschläge oder das «Nicht-danach-handeln» steht in der freien Wahl des Opfers.
- Die Beratungsstellen haben das Opfer in folgenden Belangen zu beraten:
- Rechtliche Beratung
- Opfer haben Anspruch auf Beratung durch spezialisierte Anwälte
- im Rahmen des Verfahrens.
- Unentgeltliche Rechtsberatung / unentgeltliche Prozessführung
- Finanziell bedürftige Opfer können auch Prozesskostenhilfe beantragen.
- ferner zur unentgeltlichen Rechtspflege (UP / URB):
- Opfer haben Anspruch auf Beratung durch spezialisierte Anwälte
Literatur
- GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.