Wer gilt als Opfer?
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die durch eine Straftat unmittelbar körperlich, sexuell oder psychisch geschädigt wurden.
Anspruch auf Opferhilfe hat jede Person,
- welche durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Gesundheit direkt und schwer beeinträchtigt wurde.
Als Opfer sind denkbar:
- häuslicher Gewalt
- Körperverletzung
- Tötungsversuch
- Vergewaltigung
- sexueller Nötigung
- Schwerer oder mehrfacher Drohung
- Nötigung
- Freiheitsberaubung
- Geiselnahme
- Verkehrsunfall
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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