Allgemein
Jeder Kanton verfügt über anerkannte Opferberatungsstellen, welche in der Regel über spezialisierte Berater verfügt.
Information
Die Opferberatungsstellen informieren
- umfassend über die Opferhilfe,
- unterstützen bei der Verarbeitung der Gewalttat und
- vermitteln Fachpersonen.
Das Opfer kann die Opferberatungsstelle frei wählen.
Die Beratung umfasst folgende Leistungen:
- Gesprächsangebot mit erster Standortbestimmung
- Umfassende Information über
- Rechte und Ansprüche des Opfers und
- seiner Angehörigen sowie
- über weitere Hilfsangebote
- Planung weiterer Schritte / Massnahmen
- zB Vermittlung einer Notunterkunft
- Unterstützung des Opfers bei der Wahrnehmung seiner Rechte
- Vermittlung von Hilfe durch Fachpersonen
- zB Rechtsanwälte, Therapeuten etc.
Das Angebot richtet sich an
- Opfer;
- nahe Angehörige;
- weitere Bezugspersonen;
- Fachpersonen;
- involvierte Institutionen.
Hilfe
Die Opferberatungsstellen helfen
- bei der psychologischen Begleitung;
- bei der Sicherheitsplanung;
- beim Einreichen von Gesuchen für finanzielle Hilfe.
Literatur
- GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025
Weiterführende Informationen
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