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Opferhilfe / Opferhilferecht

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Opferhilfe-Stellen

Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht
Stichworte:
Ausland, Hilfe, Opfer, Opferberatung, Opferberatungsstellen, Opferbetreuung, Opferhilfe, Opferhilfe-Stellen, Opferhilferecht, Opferschutz, Opferunterstützung, Straftat
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemein

Jeder Kanton verfügt über anerkannte Opferberatungsstellen, welche in der Regel über spezialisierte Berater verfügt.

Information

Die Opferberatungsstellen informieren

  • umfassend über die Opferhilfe,
  • unterstützen bei der Verarbeitung der Gewalttat und
  • vermitteln Fachpersonen.

Das Opfer kann die Opferberatungsstelle frei wählen.

Die Beratung umfasst folgende Leistungen:

  • Gesprächsangebot mit erster Standortbestimmung
  • Umfassende Information über
    • Rechte und Ansprüche des Opfers und
    • seiner Angehörigen sowie
    • über weitere Hilfsangebote
  • Planung weiterer Schritte / Massnahmen
    • zB Vermittlung einer Notunterkunft
  • Unterstützung des Opfers bei der Wahrnehmung seiner Rechte
  • Vermittlung von Hilfe durch Fachpersonen
    • zB Rechtsanwälte, Therapeuten etc.

Das Angebot richtet sich an

  • Opfer;
  • nahe Angehörige;
  • weitere Bezugspersonen;
  • Fachpersonen;
  • involvierte Institutionen.

Hilfe

Die Opferberatungsstellen helfen

  • bei der psychologischen Begleitung;
  • bei der Sicherheitsplanung;
  • beim Einreichen von Gesuchen für finanzielle Hilfe.

Literatur

  • GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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