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Opferhilfe / Opferhilferecht

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Erstinstanzliches Hauptverfahren

Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht
Stichworte:
Erstinstanzliches Hauptverfahren, Hilfe, Opfer, Opferberatung, Opferbetreuung, Opferhilfe, Opferhilferecht, Opferschutz, Opferunterstützung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Allgemeines
  • Grundlagen
  • Ablauf der Gerichtsverhandlung
  • Kanton Zürich

Allgemeines

Über die Staatsanwaltschaft ihre Klageschrift dem Gericht, ist das Verfahren beim Gericht rechtshängig (vgl. StPO 328 Abs. 1).

Die Verfahrensleitung geht von der Staatsanwaltschaft ans Gericht über (vgl. StPO 328 Abs. 2). Sie hat ab diesem Zeitpunkt Parteistellung.

Grundlagen

StPO 328 – 351

Ablauf der Gerichtsverhandlung

Der Ablauf der Gerichtsverhandlung gestaltet sich zusammengefasst wie folgt:

  • Eröffnung der Verhandlung
  • Beweisverfahren
    • Einvernahmen
    • Beweisanträge der Parteien
    • Gutheissung oder Abweisung der Parteianträge
    • Schluss des Beweisverfahrens
  • Parteivorträge
    • Staatsanwaltschaft
    • Privatklägerschaft
    • Verteidigung / beschuldigte Person
    • Replik
    • Duplik
    • Letztes Wort der beschuldigten Person
  • Verfahrensleitung schliesst Parteiverhandlung(en)
  • Urteilsberatung
  • Urteilseröffnung
    • Aushändigung des Dispositivs
    • Mündliche Begründung
  • Ausfertigung schriftliche Begründung
    • sofort oder
    • später.

Kanton Zürich

Literatur

  • GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025
  • SCHNELL BEAT / STEFFEN SIMONE / BÄHLER JÜRG, Schweizerisches Strafprozessrecht in der Praxis – Theorie, Rechtsprechung und Musterdokumente, Bern 2024,
    • § 4 / IV. Rechtsbeistand (Art. 127 – 135 StPO), S. 170 ff.
    • § 8 / I. Erstinstanzliches Hauptverfahren (Art. 328 – 351 StPO / Vorbereitung der Hauptverhandlung + VI. Zusammenfassung

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