- Allgemeines
- Grundlagen
- Ablauf der Gerichtsverhandlung
- Kanton Zürich
Allgemeines
Über die Staatsanwaltschaft ihre Klageschrift dem Gericht, ist das Verfahren beim Gericht rechtshängig (vgl. StPO 328 Abs. 1).
Die Verfahrensleitung geht von der Staatsanwaltschaft ans Gericht über (vgl. StPO 328 Abs. 2). Sie hat ab diesem Zeitpunkt Parteistellung.
Grundlagen
StPO 328 – 351
Ablauf der Gerichtsverhandlung
Der Ablauf der Gerichtsverhandlung gestaltet sich zusammengefasst wie folgt:
- Eröffnung der Verhandlung
- Beweisverfahren
- Einvernahmen
- Beweisanträge der Parteien
- Gutheissung oder Abweisung der Parteianträge
- Schluss des Beweisverfahrens
- Parteivorträge
- Staatsanwaltschaft
- Privatklägerschaft
- Verteidigung / beschuldigte Person
- Replik
- Duplik
- Letztes Wort der beschuldigten Person
- Verfahrensleitung schliesst Parteiverhandlung(en)
- Urteilsberatung
- Urteilseröffnung
- Aushändigung des Dispositivs
- Mündliche Begründung
- Ausfertigung schriftliche Begründung
- sofort oder
- später.
Kanton Zürich
- Orientierung über die Opferhilfe | zh.ch
Literatur
- GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025
- SCHNELL BEAT / STEFFEN SIMONE / BÄHLER JÜRG, Schweizerisches Strafprozessrecht in der Praxis – Theorie, Rechtsprechung und Musterdokumente, Bern 2024,
- § 4 / IV. Rechtsbeistand (Art. 127 – 135 StPO), S. 170 ff.
- § 8 / I. Erstinstanzliches Hauptverfahren (Art. 328 – 351 StPO / Vorbereitung der Hauptverhandlung + VI. Zusammenfassung
Judikatur
- Anklageprüfung (StPO 329)
- BGer 6B_676/2013 vom 28.04.2014
- BGE 141 IV 20, Erw. 1.5.4
- Anklagerückweisung (StPO 329)
- BGE 141 IV 39 f.
- BGer 6B_791/2011 vom 04.07.2012
- BGer 6B_910/2017 vom 29.12.2017
- Sistierung oder Einstellung (StPO 329)
- OGer BE, BK 17.121, vom 29.05.2017, Erw. 6.3
- Ansetzung der Hauptverhandlung (StPO 330 ff.)
- BGer 1B_188/2012 vom 19.04.2012
- Änderung oder Erweiterung der Anklage (StPO 333)
- BGer 6B_888/2017 vom 06.02.2018, Erw. 2.3
- BGE 149 IV 43, Erw. 3
- BGer 6B_904/2015 vom 27.05.2016, Erw. 1.4.1
- BGer 6B_688/2017 vom 01.02.2018
- Zusammensetzung Gerichtskörper (StPO 333)
- OGer BE, SK 14 113 vom 01.12.2014
- Parteianwesenheit an der HV (StPO 336)
- —
- Eröffnung der HV (StPO 339)
- —
- Fortgang der HV (StPO 340)
- —
- Beweisabnahme (StPO 343)
- BGer 6B_422/2017 vom 12.12.2017
- BGE 143 IV 288, Erw. 1.4.4
- BGer 1B_310/2017 vom 26.10.2017, Erw. 2.4.4
- BGE 140 IV 196
- Parteivorträge (StPO 346)
- BGer 6B_173/2023 vom 26.05.2023, Erw. 2.2.1
- BGer 6B_904/2015 vom 27.05.2016
- Urteilsberatung (StPO 348)
- BGE 139 IV 220
- BGer 6B_441/2013 vom 04.11.2013
- Dispositiv (StPO)
- BGE 142 IV 378
- BGer 6P.23/2000 vom 31.07.2000
- Urteilseröffnung (StPO 351)
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