Die Rechte des Pächters bei Nichterfüllung des Vertrags und bei Mängeln sind in OR 288 geregelt:
- Analoge Anwendung des Mietrechts
- Das Mietrecht (OR 258 und OR 259a-259i) gilt sinngemäss für folgende Fälle
- Verspätete Übergabe der Pachtsache
- Übergabe der Pachtsache in einem mangelhaften Zustand
- Mängel an der Pachtsache
- Mängel, die der Pächter weder zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen hat
- Mängel, die entstanden sind, weil der Pächter in der vertragsgemässen Benutzung der Pachtsache gestört wurde
- Das Mietrecht (OR 258 und OR 259a-259i) gilt sinngemäss für folgende Fälle
- Nichtige abweichende Vereinbarungen
- Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Pächters gelten als nichtig, wenn sie enthalten sind
- in vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- in Pachtverträgen über Wohn- und Geschäftsräume.
- Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Pächters gelten als nichtig, wenn sie enthalten sind
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