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Pacht

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Erneuerung / Änderung durch den Verpächter

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss OR 289 Abs. 1 und 2 gelten für Erneuerungen und Änderungen an der Pachtsache durch den Verpächter folgende Bedingungen:

  • Voraussetzungen
    • Zumutbarkeit für den Pächter
    • Ungekündigtes Pachtverhältnis
  • Ausführung
    • Rücksichtnahme auf Pächter
  • Pächter-Ansprüche analog Mietrecht (OR 259d und OR 259e)
    • Pachtzinsherabsetzung
    • Schadenersatz

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