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Pacht

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Bewirtschaftungspflicht

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pacht allgemein

Auch wenn das Gesetz die Bewirtschaftungspflicht nicht vorschreibt, zählt sie für Verpächter zu den wesentlichen Pächter-Pflichten, weil nur durch die Bewirtschaftung der Pachtwert erhalten bleibt.

Es empfiehlt sich daher, die Bewirtschaftungspflicht als wesentlichen Vertragspunkt zu postulieren.

Weiterführende Informationen

  • Pächter-Befähigung
  • Vertrag-Inhalt
  • Checkliste Vertragsdisposition

Landwirtschaftliche Pacht

Den Pächter trifft eine Pflicht zur Bewirtschaftung (LPG 21a):

Bewirtschaftungspflicht

  • Pflicht des Pächters zur sorgfältigen Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes
  • Pflicht zur persönlichen Bewirtschaftung durch den Pächter
    • Der Pächter kann jedoch den Pachtgegenstand unter seiner Verantwortung durch Familienangehörige, Angestellte oder Mitglieder einer Gemeinschaft zur Bewirtschaftung, der er angehört, bewirtschaften oder einzelne Arbeiten durch Dritte ausführen lassen

Sorgetragung für eine nachhaltige Ertragsfähigkeit

  • Pflicht des Pächters, namentlich für eine nachhaltige Ertragsfähigkeit des Bodens zu sorgen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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