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Pacht

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Landwirtschaftliche Pacht

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

„Für Pachtverträge über landwirtschaftliche Gewerbe oder über Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gilt das Bundesgesetz vom 4. Oktober 19851 über die landwirtschaftliche Pacht, soweit es besondere Regelungen enthält“ (OR 276a Abs. 1).

Bezüglich der parzellenweisen Verpachtung siehe Box.

„Im Übrigen gilt das Obligationenrecht mit Ausnahme der Bestimmungen über die Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen“ (OR 276a Abs. 2):

Gestzestexte

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