Pacht allgemein
Auch wenn das Gesetz die Bewirtschaftungspflicht nicht vorschreibt, zählt sie für Verpächter zu den wesentlichen Pächter-Pflichten, weil nur durch die Bewirtschaftung der Pachtwert erhalten bleibt.
Es empfiehlt sich daher, die Bewirtschaftungspflicht als wesentlichen Vertragspunkt zu postulieren.
Weiterführende Informationen
- Pächter-Befähigung
- Vertrag-Inhalt
- Checkliste Vertragsdisposition
Landwirtschaftliche Pacht
Den Pächter trifft eine Pflicht zur Bewirtschaftung (LPG 21a):
Bewirtschaftungspflicht
- Pflicht des Pächters zur sorgfältigen Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes
- Pflicht zur persönlichen Bewirtschaftung durch den Pächter
- Der Pächter kann jedoch den Pachtgegenstand unter seiner Verantwortung durch Familienangehörige, Angestellte oder Mitglieder einer Gemeinschaft zur Bewirtschaftung, der er angehört, bewirtschaften oder einzelne Arbeiten durch Dritte ausführen lassen
Sorgetragung für eine nachhaltige Ertragsfähigkeit
- Pflicht des Pächters, namentlich für eine nachhaltige Ertragsfähigkeit des Bodens zu sorgen
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