Zwischen der Fehlerhaftigkeit des Produktes und dem Schaden muss ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen, d.h. die Fehlerhaftigkeit des Produkts muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge geeignet sein, den eingetretenen Schaden zu bewirken, so dass der Eintritt des Schaden als durch die fragliche Tatsache allgemein begünstigt erscheint.
Nicht verlangt ist dagegen ein Verschulden.
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