Das schweizerische Produktehaftpflichtgesetz PrHG ist eine nahezu vollständige Übernahme der EG-Produkthaftungsrichtlinie:
Deutschland hat die EG-Richtlinie mit dem Erlass des Produktehaftpflichtgesetzes vom 15. Dezember 1989 umgesetzt. Die Definitionen dieses Gesetzes (Herstellers, Produkt, Fehler) sind mit dem Schweizer Recht deckungsgleich.
Bei der Haftung für Sachschaden gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 500.00.
Das Deutsche Recht kennt zudem ein Haftungshöchstbetrag für Personenschäden von EUR 85 Mio., was von Bedeutung ist, wenn mehrere Personen betroffen sind.