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Produktehaftung / Produktehaftpflicht / Produktesicherheit

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Produkt

Rechtsgebiet:
Produktehaftung / Produktehaftpflicht / Produktesicherheit
Stichworte:
Produktehaftpflicht, Produktehaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Produkte im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) gelten:

  • jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie
  • Elektrizität.

Landwirtschaftliche Bodenerzeugnisse sowie Tierzucht-, Fischerei- und Jagderzeugnisse gelten nur als Produkte:

  • vom Zeitpunkt der ersten Verarbeitung an; oder
  • vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens an, wenn es sich um Tiere handelt, deren Organe, Gewebe oder Zellen oder daraus hergestellte Transplantatprodukte zur Transplantation auf den Menschen bestimmt sind.

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