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Produktehaftung / Produktehaftpflicht / Produktesicherheit

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Rechte und Pflichten des Herstellers

Rechtsgebiet:
Produktehaftung / Produktehaftpflicht / Produktesicherheit
Stichworte:
Produktehaftpflicht, Produktehaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neben der Pflicht des Herstellers, eine dem Stand der Technik entsprechend sicheres Produkt auf den Markt zu bringen, gehört auch eine deutliche Warnung des Verbrauchers vor Gefahren, die vorhersehbar sind und eine Information hinsichtlich der Gefahrenprävention.

Allerdings kann sich der Hersteller von Publikumsprodukten von seiner Verantwortung nicht im Voraus dadurch befreien, dass er sein Produkt mit einer präzisen Gefahrenwarnung versieht. Der vorhersehbare Gebrauch umfasse auch den allfälligen „Fehlgebrauch“, mit dem der Hersteller vernünftigerweise rechnen muss. Die Fehlerursachen als solche spielen im PrHG keine Rolle. Ungeachtet dessen ist eine Gefahrenwarnung im Hinblick auf einen unsachgemässen Gebrauch wichtig.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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