Rechte und Pflichten des Käufers
Der Käufer hat das Recht auf Ersatz des erlittenen Schadens, und zwar bei Personenschaden 100 Prozent und bei Sachschaden für einen Fr. 900.00 übersteigenden Betrag.
Das PrHG kennt keine speziellen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten analog dem Kaufrecht. Einzige Einschränkung für den Geschädigten bilden demnach die Verjährungs- und Verwirkungsfristen. Die Ansprüche des Geschädigten verjähren drei Jahre nach dem Tag, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden, dem Fehler und von der Person der Herstellerin erlangt hat oder hätte erlangen müssen; darüber hinaus verwirken die Ansprüche 10 Jahre nach dem Tag, an dem die Herstellerin das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in Verkehr gebracht hat
Rechte und Pflichten des Nutzers
Der Nutzer hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Käufer, wenn er an Stelle des Käufers das Produkt verwendet und dabei geschädigt wird. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Geschädigten und dem Hersteller wird bei der Produkthaftbarkeit eben gerade nicht gefordert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:D & O – Directors and Office...Einleitung zur OrganhaftpflichtversicherungAutoren:LiquiditätskriseEinleitung zur LiquiditätskriseAutoren:AHV-HaftungEinleitung zur AHV-Haftung / AHVG 52Autoren:Ungerechtfertigte BereicherungEinleitung zur Ungerechtfertigten Bereiche...Autoren:Produktehaftung / Produktehaftpf...Einleitung zu Produktehaftung / Produkteha...Autoren:StaatshaftungEinleitung zur Staatshaftung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht