LAWINFO

Produktehaftung / Produktehaftpflicht / Produktesicherheit

QR Code

Produktehaftpflicht in der EU

Rechtsgebiet:
Produktehaftung / Produktehaftpflicht / Produktesicherheit
Stichworte:
Produktehaftpflicht, Produktehaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das schweizerische Produktehaftpflichtgesetz PrHG ist eine nahezu vollständige Übernahme der EG-Produkthaftungsrichtlinie:

Deutschland hat die EG-Richtlinie mit dem Erlass des Produktehaftpflichtgesetzes vom 15. Dezember 1989 umgesetzt. Die Definitionen dieses Gesetzes (Herstellers, Produkt, Fehler) sind mit dem Schweizer Recht deckungsgleich.

Bei der Haftung für Sachschaden gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 500.00.

Das Deutsche Recht kennt zudem ein Haftungshöchstbetrag für Personenschäden von EUR 85 Mio., was von Bedeutung ist, wenn mehrere Personen betroffen sind.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.