Will der Beklagte den seitens des Klägers eingeklagten bestreiten, so hat er dies sog. substantiiert zu tun. Dies bedeutet, dass der Beklagte grundsätzlich die vom Kläger behaupteten Voraussetzungen des von ihm eingeklagten Anspruches im Einzelnen zu bestreiten hat. Sog. pauschale Bestreitungen genügen grundsätzlich nicht, um eine Klage erfolgreich abwehren zu können.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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